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Das Urteil des Bundesgerichts vom 3. Juni 2024 im Verfahren 4A_411/2023 ist ein weiteres – aus Geschädigtenperspektive ernüchterndes – Beispiel dafür, wie schwierig und unvorhersehbar Prozessieren geworden ist. Es enthält zudem spannende Ausführungen zum Thema Kausalität, zur Substantiierung und Bestreitung sowie den Anforderungen im bundesgerichtlichen Verfahren.

schadenanwaelte setzt sich schon lange dafür ein, dass auch bedürftigen Menschen die gleichen rechtlichen Möglichkeiten offenstehen wie finanziell gut situierten. Ein wichtiger Beitrag hierzu sind angemessene Parteientschädigungen und Entschädigungen für unentgeltliche Rechtsvertreter in sozialversicherungsrechtlichen Verfahren, weil somit auch bedürftige Menschen wieder vermehrt anwaltliche Unterstützung finden können. Die entsprechenden Ansätze in sozialversicherungsrechtlichen Beschwerdeverfahren geben immer wieder Anlass zu Diskussionen, da die Stundenansätze meist tief gehalten und teilweise nicht kostendeckend sind.

Die Europäische Vereinigung der Personenschaden-Anwälte PEOPIL hat Rechtsanwalt Martin Hablützel den diesjährigen PEOPIL Award for a special achievement verliehen. Geehrt wurden seine Anstrengungen für die Asbestopfer in der Schweiz, welche im Entscheid des Gerichtshofes für Menschenrechte vom 13. Februar 2024 gipfelten.

The European Association of Personal Injury Lawyers PEOPIL has presented Martin Hablützel with this year’s PEOPIL Award for a special achievement. He was honoured for his efforts on behalf of asbestos victims in Switzerland, which culminated in the decision of the Court of Human Rights on 13 February 2024.

Der Abstimmungssonntag ist vorbei und das Stimmvolk hat die BVG-Reform wie erwartet verworfen. Damit wollte man einerseits die Pensionskassen entlasten und andererseits den Versicherungsschutz besonders von Geringverdienenden und Personen in Teilzeitarbeitsverhältnissen verbessern. Allerdings war bis zum Schluss unklar und hochumstritten, ob diese Entlastung wirklich nötig ist und die Reform unter dem Strich tatsächlich die versprochenen Verbesserungen bewirkt.

Arzthaftpflichtverfahren werden in der Regel aussergerichtlich geführt, wozu die Parteien allfällige Vorwürfe gegen den Arzt zuerst mit Hilfe von externen fachärztlichen Beurteilungen und unabhängig voneinander klären. Dieses System hat sich seit Jahren bewährt, weil damit falsche Vorwürfe gegen Ärzte möglichst vermieden und Gerichtsprozesse bei berechtigten Vorwürfen der Patienten verhindert werden können. Allerdings sind medizinische Abklärungen nicht gratis und stellen für die Patienten ohne Rechtsschutzversicherung eine erste grosse Hürde dar, während sie für die Ärzte im Rahmen der sog. «Abwehr von unberechtigten Forderungen» durch ihre obligatorische Berufshaftpflichtversicherung ohnehin gedeckt sind. Eine Haftpflichtversicherung ist nun allerdings dazu übergegangen, auf eigene medizinische Abklärungen gleich ganz zu verzichten und sich so die Kosten für ihre medizinischen Berater zu sparen.

Möchte die Krankentaggeldversicherung ihre Leistungen nach einer längeren Dauer der Arbeitsunfähigkeit einstellen, da die versicherte Person aus medizinischer Sicht ihre Arbeitsfähigkeit wiedererlangt hat, muss diese in der Regel dazu aufgefordert werden, sich um eine neue Stelle zu bemühen. Gleichzeitig muss der versicherten Person eine angemessene Übergangsfrist eingeräumt werden, während welcher sie sich den neuen Gegebenheiten anpassen und sich der Stellensuche widmen kann. In der Praxis kommt es indessen häufig vor, dass Krankentaggeldversicherungen ihre Leistungen sehr kurzfristig (z.T. innert weniger Tage) einstellen.

«Kinder dürfen in ihrer Bewegungsfreiheit nicht zu sehr gehemmt werden», schreibt das Bundesgericht in einem viel zitierten Entscheid (BGE 95 II 255). Lässt man den Kindern jedoch den notwendigen Raum und die Freiheiten, die zu einer gesunden Entwicklung notwendig sind, kann es dazu kommen, dass Schäden entstehen: Beim Ballspielen geht eine Sache zu Bruch, beim Streit wird ein anderes Kind gestossen und verletzt sich, der Steinschleuderschuss trifft eine Person oder ein Fenster usw. Sofort stellt sich die Frage, wer für diese Schäden haftet.

Viele Personen sind über ihre Arbeitsstellen in der beruflichen Vorsorge versichert. Der Versicherungsschutz variiert dabei je nach Stelle: vom tiefen zwingenden Minimum nach Gesetz (sogenanntes Obligatorium) bis hin zu sehr guten Absicherungen auf freiwilliger Basis (sogenanntes Überobligatorium). Die Vorsorgeeinrichtungen nehmen allerdings teilweise Gesundheitsprüfungen vor, bevor sie Personen in vollem Umfang in die überobligatorische Versicherung aufnehmen. Wer dabei nicht genügend gesund erscheint, riskiert eine Einschränkung des Versicherungsschutzes.

«Children must not be excessively restricted in their freedom of movement», writes the Federal Supreme Court in a much-cited decision (BGE 95 II 255). However, if children are given the space and freedom necessary for a healthy development, they may cause damage: A broken object due to children playing with a ball, a child is pushed during a fight and injures himself, a sling shot hits a person or a window, etc. The question immediately arises as to who is liable for this damage.