Arbeitgeberhaftung: Gesuche um vorsorgliche Beweisführung (Art. 158 ZPO) sind immer kostenlos

12. September 2023

schadenanwaelte ist es in den letzten Jahren in verschiedenen Fällen gelungen, die Chancen von Geschädigten auf höhere Haftpflicht- und Versicherungsleistungen dank Gesuchen um vorsorgliche Beweisführung (Art. 158 ZPO) zu erhöhen. Wir haben in unserem Newsletter schon darüber berichtet (s. News vom Oktober 2020).

Das Hauptproblem solcher 158er-Gesuche sind die Kosten. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts trägt die Gesuchstellerin/der Gesuchsteller alle Kosten und zwar unabhängig vom Ausgang des Verfahrens (s. BGE 140 III 30). Umso wichtiger sind jene Verfahren, die gemäss ZPO kostenlos sind.

Es sind dies Krankentaggeldstreitigkeiten (unabhängig vom Streitwert) sowie Streitigkeiten im Rahmen der Arbeitgeberhaftung bis zu einem Streitwert von CHF 30’000.- (Art. 114 lit. c und e ZPO). Um von dieser Kostenlosigkeit auch in einem Prozess betreffend Arbeitgeberhaftung profitieren zu können, muss im Gesuch allerdings darauf hingewiesen werden, dass nach (erfolgreichem) Abschluss dieses 158er-Verfahrens eine Teilklage über CHF 30’000.- oder weniger eingereicht wird. Das Kantonsgericht St. Gallen (zweite Instanz) hat diese Kostenfolge in einem von schadenanwaelte erstrittenen Entscheid nun ausdrücklich anerkannt.

Entscheid des Kantonsgerichts St. Gallen vom 25. April 2023