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Mit RAin Elisabeth Tribaldos kehrt eine erfahrene Anwältin zu uns zurück, die bereits von 2012 bis 2018 bei schadenanwaelte arbeitete und danach ihren beruflichen Horizont als Projektmanagerin und Programmleiterin bei den Verlagen DIKE und Helbing Lichtenhahn erweiterte.

Das Bundesgericht ist restriktiv, wenn es etwa um die Beurteilung neuer Haftungsfragen geht. Hat es indessen über verfahrensrechtliche Fragen zu urteilen, geht es akribisch vor, wie ein von schadenanwaelte erstrittenes Revisionsurteil gegen ein früheres Revisionsurteil zeigt.

Im Newsletter vom 12. Juni 2024 haben wir schon darüber berichtet, jedoch geht – leider – die Streitigkeit weiter wie der Tagesanzeiger am 16. Dezember 2025 veröffentlichte. Nachdem die Versicherung im Februar 2024 vom Bundesgericht verpflichtet wurde, weitere Abklärungen vorzunehmen, verweigert die Gegenpartei, gestützt auf eine Expertenmeinung, die Übernahme der Kosten der H.E.L.P. – Apherese (Heparin induzierte extrakorporale Lipoprotein/Fibrinogen Präzipitation; umgangssprachlich «Blutwäsche») bei Long-/Post-Covid.

Das wichtigste Instrument gegen die Altersarmut in der Schweiz ist die Ergänzungsleistung (EL). Sie ergänzt die AHV- und auch die IV-Rente, wenn das Einkommen nicht ausreicht. Gemäss dem Bundesamt für Sozialversicherungen erhielten im Jahr 2024 350’900 Personen in der Schweiz Ergänzungsleistungen. Davon waren rund 225’900 ältere Menschen (AHV-Beziehende). Das entspricht etwa 12 % aller Rentnerinnen und Rentner. Die Gesamtausgaben für Ergänzungsleistungen beliefen sich 2024 auf 5,9 Milliarden Franken – ein neuer Höchststand.

In den letzten Wochen hatten sich gleich mehrere Ärzte vor verschiedenen Gerichten wegen fahrlässiger Tötung ihrer Patienten zu verantworten. Schuldsprüche gegen Ärzte sind in der Schweiz allerdings selten, weil die rechtlichen Hürden ausgesprochen hoch sind. Während die Ärzte im Zivilrecht haften, wenn sie die objektiv geschuldete Sorgfalt verletzen und ihre Patienten deshalb zu Tode kommen, wird im Strafrecht zusätzlich der Nachweis des subjektiven Verschuldens verlangt und geringste Zweifel am hypothetischen Kausalverlauf genügen bereits, um die Ärzte vom Tatvorwurf freizusprechen.

Wir haben schon Gutachten gesehen, in denen stand, eine Frau habe manikürte Hände oder sei zu gepflegt gewesen – und das wurde dann als Hinweis interpretiert, dass sie nicht stark eingeschränkt sei.», sagt unsere auf Sozialversicherungsrecht spezialisierte Partnerin Stephanie C. Elms in der Ausgabe des Blick vom 18.11.2025. Frauenkrankheiten seien zudem schlechter erforscht – und das merke man auch in der Versicherungsmedizin. Für die Zukunft wünscht sich Stephanie C. Elms mehr Menschlichkeit im System.

Je nachdem, zu welcher Gutachterstelle man als versicherte Person hin muss, stehen die Chancen besser oder schlechter. Wie der Beobachter in der neuesten Ausgabe 23/2025 aufzeigt, ist auch die Organisationsform der Gutachterstelle entscheidend. Öffentlich-rechtlich organisierte Gutachterstellen – bspw. solche die universitär angebunden sind – beurteilen ausgewogener, als gewinnorientierte Aktiengesellschaften oder GmbHs.

Mit deutlichen Worten kritisiert das Verwaltungsgericht des Kantons Zug in einem von uns geführten Fall die Auffassung des Vertrauensarztes Dr. R., der die Unfallkausalität der Schulterverletzung vehement in Abrede gestellt hat.