Mit dem nachfolgenden Beitrag veröffentlichen wir erstmals einen Gastbeitrag in unserem Newsletter. Wir freuen uns, Ihnen damit eine andere Perspektive auf eines unserer rechtlichen Kerngebiete eröffnen zu können. Anlass bildet das Weissenstein Symposium, dessen zentalen Diskussionen und Impulse direkt auf die Politik und Rechtsentwicklung Einfluss nehmen. Was damit alles schon erreicht werden konnte, lesen Sie nachfolgend. An dieser Stelle bedanken wir uns herzlich bei Guido Bürle Andreoli für die spannende Tour d’Horizon!
Bei längerer Krankheit spielen die gesetzlichen sowie überobligatorischen Leistungen der Pensionskassen oft eine wichtige Rolle neben der Rente der IV. Schadenanwaelte begleitete hier eine Versicherte mit psychischen Beschwerden, deren Pensionskasse ihr die überobligatorischen Leistungen verweigert hatte (aufgrund einer angeblichen Anzeigepflichtverletzung).
Wenn eine Person einen Körperschaden erleidet, stellen sich unvermittelt straf- und haftpflichtrechtliche Fragen. Die Antworten auf diese Fragen können oftmals gleich lauten. So beispielsweise, wenn strittig ist, ob zwischen der schädigenden Handlung und dem Schaden ein Kausalzusammenhang besteht oder dem Täter ein sorgfaltswidriges Verhalten vorgeworfen werden kann. Dennoch sind die beiden Rechtsgebiete strikt auseinanderzuhalten und ein Gleichlauf nur dann zuzulassen, wenn dies im Einzelfall sachlich gerechtfertigt erscheint und die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies kann anspruchsvoll sein, insbesondere wenn adhäsionsweise Zivilansprüche in einem Strafverfahren geltend gemacht werden. Dann liegt es nämlich am Strafgericht, diese Trennung innerhalb der gleichen Streitsache sauber vorzunehmen. Das gelingt nicht immer.
Wie in unserem Newsletter vom 11.04.2025 berichtet, vertreten wir einen Mandanten in einem invalidenversicherungsrechtlichen Verfahren, das über Jahre hinweg von erheblichen Verzögerungen geprägt war und schliesslich sogar zu einer vom Bundesgericht festgestellten Rechtsverzögerung führte. Inzwischen ist das Verfahren abgeschlossen. Das Ergebnis ist für unseren Mandanten erfreulich. Der Weg dorthin wirft jedoch weiterhin Fragen auf.
Mit den Sommerferien beginnt für viele die schönste Zeit des Jahres: Wandern in den Bergen, Mountainbiken, Klettern oder andere anspruchsvolle sportliche Aktivitäten. Gleichzeitig steigt jedoch auch die Zahl der Freizeitunfälle deutlich an: die Suva registrierte im Jahr 2025 rund 296`000 Freizeitunfälle; ein Anstieg von 2.8% gegenüber dem Vorjahr. Besonders bemerkenswert ist, dass mittlerweile rund 64% aller gemeldeter Unfälle nicht am Arbeitsplatz, sondern in der Freizeit geschehen (Suva, Medienmitteilung 21.4.2026). Was viele Versicherte dabei nicht wissen: Wer sich beim Sport oder einer Freizeitaktivität bewusst einer besonders grossen Gefahr aussetzt, geht im Rechtssinn ein «Wagnis» ein. Als Folge können die Unfallversicherungen ihre Geldleistungen mind. Halbieren oder unter Umständen gänzlich verweigern. Die nachfolgenden Bundesgerichtsentscheide zeigen die diverse Bandbreite dieser Praxis auf.
Aufgrund von schweren Verfehlungen kam es am USZ zu 70 unerwarteten Todesfällen, wie unter anderem die Tagesschau diese Woche berichtete. Stephan Kinzl äusserte sich heute im SRF, ob Angehörige Ansprüche durchsetzen können. Dass die Durchsetzung solcher Ansprüche nicht einfach ist, dürfte sich rumgesprochen haben. Das Arzthaftungsrecht erweist sich dabei als besonders komplex, obliegt es doch am Geschädigten, den Behandlungsfehler nachzuweisen, wobei dabei eine sog. «ex post» Beurteilung nicht massgebend ist. Entscheidend ist nicht, was man im Nachhinein betrachtet hätte besser machen können, sondern ob die Art und Weise des Eingriffs und die Patientenaufklärung unter den damaligen Voraussetzungen als vertretbar erachtet werden konnten.
Wir sind eine mittelgrosse, spezialisierte Anwaltskanzlei mit rund 20 Anwältinnen und Anwälten, welche sich für die haftpflicht- und versicherungsrechtlichen Belange unserer Klientschaft einsetzen. Wir vertreten ausschliesslich geschädigte und versicherte Personen gegenüber Versicherungen.
Für unsere Kanzleistandorte Zürich oder/und Zug suchen wir ab März 2026 oder nach Vereinbarung eine/einen
Substitutin/Substitut (100%)
Wir freuen uns mitteilen zu können, dass wir seit Anfang Jahr Mitglied bei entscheidsuche.ch sind. Die Website des Vereins ermöglicht die unentgeltliche Suche in den publizierten Urteilen der Schweizer Gerichte über alle Instanzen und schliesst damit eine Lücke in der Justizöffentlichkeit, die von staatlichen Institutionen nicht abgedeckt wird.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) trifft man im Alltag überall an. In sehr vielen Vertragsbeziehungen des modernen Lebens geben über weite Strecken AGB vor, was der Vertragsinhalt ist. Das gilt auch für die Versicherungswirtschaft mit ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Zusätzlichen Bedingungen, Ergänzenden Bedingungen usw. Darin liegt eine enorme Macht: Wer die Möglichkeit hat, für Verträge die eigenen AVB etc. durchzusetzen, bestimmt einseitig über sehr viele Regelungen im Vertrag. Das widerspricht den grundlegenden Annahmen des Vertragsrechts.