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In seinem jüngsten Aufsatz im Plädoyer «Invalidenversicherung: Ein Verfahren mit ungleichen Waffen» zeigt Rainer Deecke auf, dass die versicherte Person keine realistische Chance hat, ihren Standpunkt aus medizinischer Sicht in das Verfahren einzubringen. Sie steht einem mächtigen Verwaltungsapparat entgegen, welcher einseitige und oberflächliche Gutachten begünstigt, wodurch die Verfahrensfairness nicht mehr gewährleistet werden kann.

Am 17. September diesen Jahres fand wiederum der alljährliche «World Patient Safety Day» der WHO statt, der im Rahmen einer Resolution im Jahre 2021 etabliert worden ist, nachdem diverse Studien die sog. «adverse events» (d.h. ungewollte Zwischenfälle) bei den Patientenbehandlungen als eine der zehn häufigsten Ursachen für Tod und Erkrankungen der Patienten identifiziert hatten. Grund genug, um auch einen Blick auf die Entwicklung der Patientenrechte der letzten Jahre zu werfen.

Das Urteil des Bundesgerichts vom 3. Juni 2024 im Verfahren 4A_411/2023 ist ein weiteres – aus Geschädigtenperspektive ernüchterndes – Beispiel dafür, wie schwierig und unvorhersehbar Prozessieren geworden ist. Es enthält zudem spannende Ausführungen zum Thema Kausalität, zur Substantiierung und Bestreitung sowie den Anforderungen im bundesgerichtlichen Verfahren.

schadenanwaelte setzt sich schon lange dafür ein, dass auch bedürftigen Menschen die gleichen rechtlichen Möglichkeiten offenstehen wie finanziell gut situierten. Ein wichtiger Beitrag hierzu sind angemessene Parteientschädigungen und Entschädigungen für unentgeltliche Rechtsvertreter in sozialversicherungsrechtlichen Verfahren, weil somit auch bedürftige Menschen wieder vermehrt anwaltliche Unterstützung finden können. Die entsprechenden Ansätze in sozialversicherungsrechtlichen Beschwerdeverfahren geben immer wieder Anlass zu Diskussionen, da die Stundenansätze meist tief gehalten und teilweise nicht kostendeckend sind.

Die Europäische Vereinigung der Personenschaden-Anwälte PEOPIL hat Rechtsanwalt Martin Hablützel den diesjährigen PEOPIL Award for a special achievement verliehen. Geehrt wurden seine Anstrengungen für die Asbestopfer in der Schweiz, welche im Entscheid des Gerichtshofes für Menschenrechte vom 13. Februar 2024 gipfelten.

The European Association of Personal Injury Lawyers PEOPIL has presented Martin Hablützel with this year’s PEOPIL Award for a special achievement. He was honoured for his efforts on behalf of asbestos victims in Switzerland, which culminated in the decision of the Court of Human Rights on 13 February 2024.

Der Abstimmungssonntag ist vorbei und das Stimmvolk hat die BVG-Reform wie erwartet verworfen. Damit wollte man einerseits die Pensionskassen entlasten und andererseits den Versicherungsschutz besonders von Geringverdienenden und Personen in Teilzeitarbeitsverhältnissen verbessern. Allerdings war bis zum Schluss unklar und hochumstritten, ob diese Entlastung wirklich nötig ist und die Reform unter dem Strich tatsächlich die versprochenen Verbesserungen bewirkt.

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt (70 – 100%)

Keine Lust mehr auf Wirtschaftskanzlei oder Grosskonzern? Bei uns vertreten Sie die kleine Frau/den kleinen Mann nach Unfall oder Krankheit gegenüber den grossen Versicherungsgesellschaften oder Haftpflichtigen – ganz im Sinne von David/Davida gegen Goliath. Wir sind mit rund 20 Anwältinnen und Anwälten zwar die grösste Anwaltskanzlei auf dem Gebiet des Haftpflicht- und Versicherungsrechts in der Schweiz, aber im Umgang trotzdem unkompliziert und familiär geblieben.

Arzthaftpflichtverfahren werden in der Regel aussergerichtlich geführt, wozu die Parteien allfällige Vorwürfe gegen den Arzt zuerst mit Hilfe von externen fachärztlichen Beurteilungen und unabhängig voneinander klären. Dieses System hat sich seit Jahren bewährt, weil damit falsche Vorwürfe gegen Ärzte möglichst vermieden und Gerichtsprozesse bei berechtigten Vorwürfen der Patienten verhindert werden können. Allerdings sind medizinische Abklärungen nicht gratis und stellen für die Patienten ohne Rechtsschutzversicherung eine erste grosse Hürde dar, während sie für die Ärzte im Rahmen der sog. «Abwehr von unberechtigten Forderungen» durch ihre obligatorische Berufshaftpflichtversicherung ohnehin gedeckt sind. Eine Haftpflichtversicherung ist nun allerdings dazu übergegangen, auf eigene medizinische Abklärungen gleich ganz zu verzichten und sich so die Kosten für ihre medizinischen Berater zu sparen.