Aufgrund von schweren Verfehlungen kam es am USZ zu 70 unerwarteten Todesfällen, wie unter anderem die Tagesschau diese Woche berichtete. Stephan Kinzl äusserte sich heute im SRF, ob Angehörige Ansprüche durchsetzen können. Dass die Durchsetzung solcher Ansprüche nicht einfach ist, dürfte sich rumgesprochen haben. Das Arzthaftungsrecht erweist sich dabei als besonders komplex, obliegt es doch am Geschädigten, den Behandlungsfehler nachzuweisen, wobei dabei eine sog. «ex post» Beurteilung nicht massgebend ist. Entscheidend ist nicht, was man im Nachhinein betrachtet hätte besser machen können, sondern ob die Art und Weise des Eingriffs und die Patientenaufklärung unter den damaligen Voraussetzungen als vertretbar erachtet werden konnten.
Wir sind eine mittelgrosse, spezialisierte Anwaltskanzlei mit rund 20 Anwältinnen und Anwälten, welche sich für die haftpflicht- und versicherungsrechtlichen Belange unserer Klientschaft einsetzen. Wir vertreten ausschliesslich geschädigte und versicherte Personen gegenüber Versicherungen.
Für unsere Kanzleistandorte Zürich oder/und Zug suchen wir ab März 2026 oder nach Vereinbarung eine/einen
Substitutin/Substitut (100%)
Wir freuen uns mitteilen zu können, dass wir seit Anfang Jahr Mitglied bei entscheidsuche.ch sind. Die Website des Vereins ermöglicht die unentgeltliche Suche in den publizierten Urteilen der Schweizer Gerichte über alle Instanzen und schliesst damit eine Lücke in der Justizöffentlichkeit, die von staatlichen Institutionen nicht abgedeckt wird.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) trifft man im Alltag überall an. In sehr vielen Vertragsbeziehungen des modernen Lebens geben über weite Strecken AGB vor, was der Vertragsinhalt ist. Das gilt auch für die Versicherungswirtschaft mit ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Zusätzlichen Bedingungen, Ergänzenden Bedingungen usw. Darin liegt eine enorme Macht: Wer die Möglichkeit hat, für Verträge die eigenen AVB etc. durchzusetzen, bestimmt einseitig über sehr viele Regelungen im Vertrag. Das widerspricht den grundlegenden Annahmen des Vertragsrechts.
Am 1. Januar 2022 ist der geänderte Art. 44 ATSG (Gutachten) in Kraft getreten. Gemäss Abs. 6 werden seither – sofern es die versicherte Person nicht anders bestimmt – die Interviews in Form von Tonaufnahmen zwischen der versicherten und der sachverständigen Person erstellt und in die Akten des Versicherungsträgers aufgenommen.
Die besondere Relevanz dieser Tonaufzeichnungen in der Praxis hat sich in einem von schadenanwalte vertretenen Fall mit Urteil des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Basel-Stadt IV.2025.41 vom 24. Juni 2025 gezeigt.
Wer in der Schweiz Leistungen von einer Sozialversicherung bezieht, ist dem Versicherungsträger gegenüber meldepflichtig. Was heisst das jedoch genau? In der Praxis sehen wir uns regelmässig mit Fragestellungen um die Meldepflicht konfrontiert. Denn wer dieser Pflicht nicht rechtzeitig oder korrekt nachkommt, muss mit einschneidenden Nachteilen rechnen, die von der Kürzung oder Einstellung der bezahlten Leistung bis hin zur strafrechtlichen Verfolgung reichen können.
Aussergerichtliche Lösungen sind im Krankentaggeld-Bereich meist schneller und günstiger als Gerichtsverfahren. Es gibt aber auch immer wieder Fälle, in denen man trotz allen Versuchen aussergerichtlich mit den Versicherungsunternehmen auf keinen grünen Zweig kommt. Dann ist es wichtig und richtig, den Fall auch vor Gericht zu tragen. Das zeigt ein kürzliches Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz.
«Aus eigener Unachtsamkeit und ohne Drittverschulden verunfallt».
So lautete 2008 die polizeiliche Einschätzung nach einem Sturz unseres Klienten durch eine mit Schaltafeln abgedeckte Oberlichtaussparung – knapp sechs Meter in die Tiefe. 16 Jahre später und nachdem sich das Handels- wie auch das Bundesgericht mit dem Unfall befasst haben folgt nun die späte Genugtuung.
Das Regionalgericht Bern-Mittelland sprach den Chirurgen wegen versuchter schwerer Körperverletzung schuldig und sprach eine bedingte Freiheitsstrafe von 17 Monaten aus. Der Gerichtspräsident fand deutliche Worte: Der Arzt habe die Risiken gekannt, diese jedoch gegenüber den Patientinnen verschwiegen. Dem Chirurgen sei das persönliche Interesse wichtiger gewesen, als das Wohlbefinden der Patienten. «Das ist das Gegenteil von dem, was man von einem fürsorglichen Arzt erwarte.», so der Gerichtspräsident.