Wenn das Wasser im Wallis nicht mehr fliesst… Die Geschichte eines nicht ganz alltäglichen Rechtsfalles

21. März 2024

Nachdem die private Quelle eines Klienten von schadenanwaelte, der das Quellwasser u.a. für die Herstellung von Whisky nutzte, wegen Bauarbeiten eines Schweizer Lebensmittelgiganten versiegt war, schloss er – vertreten durch einen Voranwalt – mit der Verursacherin eine komplizierte Vereinbarung ab, deren Ziel es war, ihm dieselbe Wasserqualität und -quantität zu gewähren wie vor der Versiegung. Was dann passierte und wie es schliesslich zu einem mehrjährigen Rechtsstreit kam, lesen Sie im folgenden Beitrag.

Die Verursacherin tätigte nach Abschluss der Vereinbarung Bohrungen und dergleichen, bis unser Klient wieder Wasser in seinem Brunnen hatte. Dieser beanstandete indes sofort, dass es sich beim nunmehr im Brunnen vorzufindenden Wasser nicht mehr um fliessendes, sauberes Trinkwasser (Quellwasser) handelte, sondern um ein stehendes, trübes und mit Salamandern versetztes Wasser.

Die Verursacherin holte ein Parteigutachten ein und stellte sich fortan auf den Standpunkt, dass das vorliegende Wasser Quellwasser sei, da es ursprünglich aus einer Quelle entsprungen sein muss und die Vereinbarung nicht definiere, was der Begriff Quellwasser genau bedeute. Aus diesen Gründen bestehe aus der Vereinbarung kein Anspruch auf Schadenersatz. Die Argumentation der Verursacherin wurde nach erfolgter Klageerhebung und nach Einholung eines gerichtlichen Gutachtens, welches nota bene rund CHF 30’000.- gekostet hat, vom Briger Bezirksgericht geschützt, und die Klage folglich abgewiesen.

Gegen dieses Urteil wurde Berufung eingelegt. Das Kantonsgericht stiess im Dezember 2023 den Entscheid des Bezirksgerichts um und hiess die Berufung in dem Sinne gut, als dass es sich beim Wasser im Brunnen nicht mehr um Quellwasser handle und unser Klient folglich entschädigt werden müsse.

Die Details zu diesem nicht alltäglichen Fall können dem Urteil des Kantonsgerichts Wallis vom 15. Dezember 2023 entnommen werden. Das Urteil zeigt zum einen, dass es sich lohnt, klare vertragliche Vereinbarungen abzuschliessen, damit (zeitaufwendige und kostenintensive) Gerichtsprozesse in der Folge verhindert werden können. Zum anderen zeigt das Urteil auch auf, dass es unabdingbar ist, Gerichtsentscheide genau zu analysieren, zumal eine unterschiedliche Beweiswürdigung oder eine unterschiedliche Ermessensausübung durch die Gerichte erhebliche, teilweise auch existenzielle Folgen für die Betroffenen haben kann (im vorliegenden Fall kein Schadenersatz oder eine Entschädigung von über CHF 100’000.-). Ganz allgemein ist schliesslich zu berücksichtigen, dass Gerichtsprozesse mit diversen Risiken verbunden sind und es manchmal auch einfach Mut braucht, negative Urteile an die nächst höhere Instanz weiterzuziehen.

Urteil des Kantonsgerichts Wallis vom 15. Dezember 2023

RA Fabian Meyer