Arzt- und Spitalhaftpflicht
Arzt- und Spitalfehler gehören zu den komplexesten rechtlichen Streitigkeiten überhaupt. Der Patient ist in der Beweislast und hat den Fehler des Arztes oder Spitals nachzuweisen. Ohne professionelle Unterstützung ist der Patient schnell auf verlorenem Posten. Wir vertreten Sie in sämtlichen Bereichen des Arzt- und Spitalhaftpflichtrechts und können auf ein umfassendes Netzwerk an medizinischen Spezialisten zurückgreifen.
- ArzneimittelHeilmittel bergen eine grosse Gefahr von schwerwiegenden körperlichen Beeinträchtigungen, insbesondere wenn sie falsch appliziert werden oder Kontraindikationen vorliegen. Obschon die sogenannte Packungsbeilage…
- ArztfehlerZeige mir jemand einen Arzt, der zu seinem Fehler steht. Und wäre er dazu auch bereit, so würde ihn die Versicherung zurück pfeifen. Eine Fehlerkultur bei Ärzten fehlt. Dies, obschon alle Ärzte und Pflegenden wissen, dass Fehler an der Tagesordnung…
- MedizinalprodukteDer Hersteller haftet gemäss Produktehaftpflichtgesetz (PrHG) für den Schaden, wenn infolge eines fehlerhaften Produktes eine Person verletzt oder getötet oder eine Sache beschädigt oder zerstört wird. Eine Wegbedingung der Haftung ist unzulässig…
- SpitalhaftungZeige mir jemand einen Arzt, der zu seinem Fehler steht! Und wäre er dazu auch bereit, so würde ihn seine Berufshaftpflichtversicherung zurück pfeifen.. Eine Fehlerkultur bei Ärzten fehlt. Dies, obschon alle Ärzte und Pflegenden wissen…
Team Arzt- und Spitalhaftpflicht
Martin Hablützel
Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungs…
Silvio Riesen
Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungs…
Stephanie C. Elms
Rechtsanwältin, Partnerin
Stephan Kinzl
Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungs…
Marco Forte
Rechtsanwalt
Fabian Meyer
Rechtsanwalt