Am Donnerstag, 10. September 2026, ereignete sich zwischen Zernez und Susch ein schweres Carunglück. Ein in den Niederlanden immatrikulierter Reisecar kam im Bereich einer Baustelle von der Strasse ab und kippte. Nach Angaben der Kantonspolizei Graubünden kamen fünf Menschen ums Leben, drei Personen wurden schwer, sieben mittelschwer und dreissig leicht verletzt. Die Unfallursache ist derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen.
Gründe für Teilzeitarbeit gibt es viele, insbesondere die familiäre Situation. Ein reduziertes Arbeitspensum hat mit Blick auf Pensionskassenansprüche aber nicht nur Einfluss auf die Höhe des angesparten Kapitals, es stellen sich im Invaliditätsfall auch heikle Fragen, die zu einer empfindlichen Absicherungslücke führen können. Dies aus folgenden Gründen:
Die Schweizerische Gesellschaft für Haftpflicht- und Versicherungsrecht (SGHVR) vergibt jährlich den Prix d’Excellence an «Autorinnen und Autoren von herausragenden Dissertationen zum Haftpflicht- und zum (privaten und sozialen) Versicherungsrecht». Wir freuen und ausserodentlich, dass dieser Preis kürzlich an einen Anwalt aus unseren Reihen verliehen wurde.
Ein Unfall kann nicht nur den aktuellen Erwerb beeinträchtigen, sondern auch die finanzielle Absicherung im Alter nachhaltig schwächen. Werden wegen einer unfallbedingten Erwerbseinbusse geringere Beiträge in AHV und Pensionskasse geleistet, kann ein Rentenschaden entstehen. Dieser wird im Haftpflichtfall nicht immer ausreichend berücksichtigt und ist doch für die vollständige Schadenregulierung von erheblicher Bedeutung.
Personen, die in ihrem eigenen Unternehmen tätig sind und aufgrund ihrer Beteiligung oder Funktion eine arbeitgeberähnliche Stellung innehaben (z.B. Verwaltungsräte, Gesellschafter einer GmbH, im Betrieb mitarbeitende Familienmitglieder von arbeitgeberähnlichen Personen), stehen in der Arbeitslosenversicherung seit jeher vor einer besonderen Problematik.
In der Invalidenversicherung berechnet man die «Invalidität» und den «Invaliditäts-Grad» meistens mit einem Vergleich von zwei Einkommen. Das eine ist das Einkommen, das man als gesunde Person hypothetisch hätte (sogenanntes «Valideneinkommen»). Das andere Einkommen ist das Einkommen, das man trotz der Gesundheitsprobleme noch erreicht oder theoretisch erreichen könnte (sogenanntes «Invalideneinkommen»). Die Invalidität entspricht dann dem prozentualen Verlust an Einkommen durch die Krankheit oder den Unfall (Art. 7 und 8 ATSG). In der Theorie scheint der Unterschied zwischen diesen zwei Einkommen klar. In der Praxis bereitete die Unterscheidung aber in einem aktuellen IV-Fall Schwierigkeiten:
Am Donnerstag, 10. September 2026, ereignete sich zwischen Zernez und Susch ein schweres Carunglück. Ein in den Niederlanden immatrikulierter Reisecar kam im Bereich einer Baustelle von der Strasse ab und kippte. Nach Angaben der Kantonspolizei Graubünden kamen fünf Menschen ums Leben, drei Personen wurden schwer, sieben mittelschwer und dreissig leicht verletzt. Die Unfallursache ist derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen.
Keine Lust mehr auf Wirtschaftskanzlei oder Grosskonzern? Bei uns vertreten Sie die kleine Frau/den kleinen Mann nach Unfall oder Krankheit gegenüber den grossen Versicherungsge-sellschaften oder Haftpflichtigen – ganz im Sinne von David/Davida gegen Goliath. Wir sind mit rund 20 Anwältinnen und Anwälten zwar die grösste Anwaltskanzlei auf dem Gebiet des Haftpflicht- und Versicherungsrechts in der Schweiz, aber im Umgang trotzdem unkompliziert und familiär geblieben.
Für unseren Kanzleistandort Bern
suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung eine/einen
In Basel ist es zu einem schweren Legionellen-Ausbruch gekommen, bei dem eine Person verstorben ist und weitere Betroffene hospitalisiert werden mussten. Der Fall zeigt, wie wichtig eine rasche Klärung der Haftungsfrage bei Gesundheitsgefahren im öffentlichen Raum sein kann. Anwalt Jonas Steiner informiert über mögliche rechtliche Schritte für Betroffene und Hinterbliebene.
Nach einem schweren Bauunfall im Jahr 2008 erfuhr ein von schadenanwaelte betreuter Klient im Jahr 2025 nach einem Urteil des Handelsgerichts des Kantons Zürich und des Bundesgerichts späte Gerechtigkeit.