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Ansprüche

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Zum Schaden (Schadenersatz und Genugtuung), z.B. nach einem Unfall oder nach einer medizinischen Fehlbehandlung, gehört nach ständiger Rechtsprechung der Zins vom Zeitpunkt an, in welchem sich das schädigende Ereignis ausgewirkt hat. 

Der Honoraransatz pro Stunde wird grundsätzlich zwischen der Klientschaft und dem Rechtsanwalt vereinbart. Er ist abhängig von Faktoren wie Schwierigkeit des Falles und Interesse- oder Streitwert und ist tendenziell höher, wenn Spezialkenntnisse erforderlich sind sowie bei ausgewiesener Berufserfahrung.

Wird durch ein Haftpflichtereignis, z.B. einen Verkehrsunfall, eine den Haushalt führende Person derart verletzt wird, dass sie dadurch in der privaten Haushaltführung eingeschränkt ist, spricht man von einem Haushaltsschaden. Dazu gehört auch die Kinderbetreuung.

Gemäss dem Grundsatz «Eingliederung vor Rente» prüft die IV-Stelle vor einer Rentenprüfung die Möglichkeit einer (Wieder-)Eingliederung. Verfolgt wird damit das Ziel, Ihre Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen, zu verbessern oder zu erhalten.

Die Hilflosenentschädigung ist eine Geldleistung, die dazu dient, den wegen gesundheitlichen Einschränkungen entstehenden Mehraufwand in den Bereichen alltäglicher Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Auskleiden, Aufstehen, Absitzen, Abliegen, Essen, Körperpflege, Verrichten der Notdurft, Fortbewegung (im oder ausser Haus) und Kontaktaufnahme zu kompensieren.

Wenn eine versicherte Person einen Unfall erleidet, dann deckt die Unfallversicherung die Kosten für die zweckmässige Behandlung der Unfallfolgen. Darunter fallen ambulante Behandlungen, ärztlich verordnete Arzneimittel und Analysen, die stationäre Behandlung in einem Spital, ärztlich verordnete Nach- und Badekuren sowie der Heilung dienliche Mittel und Gegenstände.

Eine versicherte Person hat Anspruch auf eine angemessene Integritätsentschädigung (IE) nach Unfallversicherungsgesetz, wenn sie durch den Unfall eine dauernde und erhebliche Schädigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Integrität erleidet.

Taggelder werden von verschiedenen (Sozial-)Versicherungen ausgerichtet. Die Voraussetzungen für den Bezug und die Berechnungsweisen der Taggelder sind jeweils unterschiedlich geregelt. Allen gemeinsam ist der Zweck des Erwerbsersatzes bei einem Wegfall des gewohnten Einkommens (z.B. infolge Krankheit, Unfall, Teilnahme an Abklärungs- und Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung, etc.).

Renten der Versicherung sollen den Lebensunterhalt decken, wenn man sein Einkommen verliert. Entsprechend gibt es Renten im Alter, bei Invalidität und im Todesfall einer versicherten Person.