Unentgeltliche Rechtspflege / Unentgeltliche Rechtsverbeiständung
Juristische Verfahren können ins Geld gehen. Neben Verfahrenskosten können auch Anwaltskosten in erheblicher Höhe anfallen, welche bei nicht anderweitiger privater Kostenübernahme (z.B. Rechtsschutzversicherung) von der Klientschaft zu tragen sind.
Der Zugang zu einem Gericht ist ein verfassungsmässig garantiertes Recht. Damit bei finanziell schwierigen Verhältnissen dieses Recht gewährleistet werden kann, existiert das Institut der unentgeltlichen Prozessführung. Wird diese gewährt, ist die betroffene Person von der Bezahlung von Gerichtskosten und eigenen Anwaltskosten befreit. Voraussetzungen bilden die finanzielle Bedürftigkeit, die Nicht-Aussichtslosigkeit der Begehren sowie der Notwendigkeit einer fachkundigen Vertretung.
Die unentgeltliche Rechtsverbeiständung wird in der Regel nur in Gerichtsverfahren und nicht im vorgelagerten IV-Einwandverfahren gewährt.
Zu beachten ist auch, dass die vom Staat getragenen Kosten bei später vorhandenen günstigen finanziellen Verhältnissen rückerstattet werden müssen.
Team Unentgeltliche Rechtspflege / Unentgeltliche Rechtsverbeiständung
Silvio Riesen
Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungs…
Stephanie C. Elms
Rechtsanwältin, Partnerin