Berufliche Massnahmen
Gemäss dem Grundsatz «Eingliederung vor Rente» prüft die IV-Stelle vor einer Rentenprüfung die Möglichkeit einer (Wieder-)Eingliederung. Verfolgt wird damit das Ziel, Ihre Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen, zu verbessern oder zu erhalten.
Nachfolgende Arten der beruflichen Eingliederungsmassnahmen sowie akzessorischen Leistungen sind möglich:
- Berufsberatung und Begleitung
- erstmalige berufliche Ausbildung
- Umschulung
- Arbeitsvermittlung
- Arbeitsversuch
- Personalverleih
- Einarbeitungszuschuss
- Kapitalhilfe
- Taggeld- und Reisekostenvergütung
Ferner gibt es Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung.
Auch für Rentenbezüger können zur Verbesserung der Erwerbsfähigkeit jederzeit Massnahmen zur Wiedereingliederung umgesetzt werden.
Während der Durchführung von beruflichen Massnahmen stellen sich allenfalls auch Fragen zur Zuständigkeit der Vorsorgeeinrichtung, der Unfalldeckung oder der Ausrichtung eines Taggeldes.
Wenn Sie wegen einer Krankheit, eines Unfalls oder eines Geburtsgebrechens Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung benötigen, haben wir für Sie die Gesamtsituation im Blick und verfügen über die entsprechenden Spezialisten: innen. So können wir Sie optimal begleiten und sicherstellen, dass keine Ansprüche verlorengehen. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Team Berufliche Massnahmen
Ulrich Kurmann
Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht…
Stephanie C. Elms
Rechtsanwältin, Partnerin
Ina Vogt
Juristin