Alle Menschen, die in der Schweiz durch eine Straftat körperlich, psychisch oder sexuell verletzt worden sind, haben Anspruch auf Unterstützung und Hilfe durch die Opferhilfe. Der Anspruch besteht unabhängig vom Geschlecht und vom Alter sowie unabhängig davon, ob eine Strafanzeige eingereicht wurde oder nicht, ob die Täterschaft ermittelt wurde oder nicht und ob die Straftat vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde. 

  • Opferhilfe
    Alle Menschen, die in der Schweiz durch eine Straftat körperlich, psychisch oder sexuell verletzt worden sind, haben Anspruch auf Unterstützung und Hilfe durch die Opferhilfe.

Team Opfer von Straftaten

Martin Hablützel

Martin Hablützel

Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Partner

Rainer Deecke

Rainer Deecke

Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Partner

Ulrich Kurmann

Ulrich Kurmann

Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Partner

Fabian Meyer

Fabian Meyer

Rechtsanwalt

Laura Straumann

Laura Straumann

Rechtsanwältin