Opfer von Straftaten
Alle Menschen, die in der Schweiz durch eine Straftat körperlich, psychisch oder sexuell verletzt worden sind, haben Anspruch auf Unterstützung und Hilfe durch die Opferhilfe. Der Anspruch besteht unabhängig vom Geschlecht und vom Alter sowie unabhängig davon, ob eine Strafanzeige eingereicht wurde oder nicht, ob die Täterschaft ermittelt wurde oder nicht und ob die Straftat vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde.
- OpferhilfeAlle Menschen, die in der Schweiz durch eine Straftat körperlich, psychisch oder sexuell verletzt worden sind, haben Anspruch auf Unterstützung und Hilfe durch die Opferhilfe.
Team Opfer von Straftaten
Martin Hablützel
Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Partner
Rainer Deecke
Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Partner
Ulrich Kurmann
Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Partner
Fabian Meyer
Rechtsanwalt
Laura Straumann
Rechtsanwältin