Taggeld
Taggelder werden von verschiedenen (Sozial-)Versicherungen ausgerichtet. Die Voraussetzungen für den Bezug und die Berechnungsweisen der Taggelder sind jeweils unterschiedlich geregelt. Allen gemeinsam ist der Zweck des Erwerbsersatzes bei einem Wegfall des gewohnten Einkommens (z.B. infolge Krankheit, Unfall, Teilnahme an Abklärungs- und Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung, etc.). Besteht Anspruch auf Taggelder verschiedener Versicherungszweige oder zusätzliche Versicherungsleistungen (z.B. Rente), sind die Leistungen miteinander zu koordinieren, was komplexe Fragen aufwerfen kann.
Krankentaggeld
Ist es einer angestellten Person aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit (ganz oder teilweise) nicht möglich, ihre gewohnte Arbeit zu verrichten, so springt in vielen Fällen eine Krankentaggeldversicherung mit Ersatzleistungen ein. In der Regel wird ein Krankentaggeld von 80% des Lohnes mit einer Wartefrist von zwischen 3 und 90 Tagen vereinbart, welche während 720 Tagen Leistungen erbringt. Während der Wartefrist hat der Arbeitgeber Lohnfortzahlung zu leisten.
Unfalltaggeld
Ist die Arbeitsunfähigkeit einer angestellten Person auf einen Unfall zurückzuführen, besteht Anspruch auf ein Taggeld der Unfallversicherung. Der Anspruch entsteht am 3. Tag nach dem Unfalltag. Bei voller Arbeitsunfähigkeit beträgt das Taggeld 80% des vor dem Unfall erzielten Bruttolohnes.
IV-Taggeld
Invalide oder von Invalidität bedrohte Personen haben Anspruch auf ein Taggeld während sie an Abklärungs- und Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung (IV) teilnehmen. Sie stellen den Lebensunterhalt der Versicherten während der Eingliederung sicher. Massgeblich für die Bemessung des Taggeldes ist das letzte Einkommen vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung.
Arbeitslosen-Taggelder
Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die ganz oder teilweise arbeitslos sind und dadurch einen Arbeits- und Verdienstausfall von mindestens 2 Tagen erleiden, können unter bestimmten Voraussetzungen Taggelder der Arbeitslosenversicherung (ALV) beanspruchen. Das Taggeld beträgt 70% bzw. 80% (bei Personen mit Unterhaltspflichten gegenüber Kindern oder Bezügern von Invalidenrenten) des in den letzten 6 bzw. 12 Monaten vor der Arbeitslosigkeit durchschnittlich erzielten Einkommens.
Team Taggeld
Martin Hablützel
Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungs…
Stephanie C. Elms
Rechtsanwältin, Partnerin
Soluna Girón
Dr. iur., Rechtsanwalt