Der K-Tipp hat die Zahlen der FINMA analysiert und gelangt zum Schluss, dass die Motorfahrzeughaftpflichtversicherungen über einen Zeitraum von 10 Jahren im Durchschnitt bloss 39 % der Prämien an die Geschädigten auszahlen. Bei der Basler Versicherung liegt die Schadensquote bei blossen 23 %. Im Jahr 2023 war die Schadensquote in der gesamten Branche bei 41,2 %, was wieder auf ein äusserst lukratives Versicherungsgeschäft schliessen lässt. In Deutschland ist die Schadensquote regelmässig doppelt so hoch und sie betrug in den letzten Jahren zwischen 80 % und 90 %.
In einem aktuell von schadenanwaelte betreuten Fall mussten wir feststellen, dass die zuständige IV-Stelle vom Institut der Übergangsleistungen keine Kenntnis hatte. Dies hat dazu geführt, dass unsere Klientin aufgrund der lange andauernden Abklärungen durch die IV gezwungen war, bei der Fürsorge vorstellig zu werden, da ihre Rente nach der Wiedereingliederung aufgehoben wurde und sie erneut gesundheitsbedingt nicht mehr arbeiten konnte. Genau für solche Fälle wären die Übergangsleistungen gedacht. Lesen Sie mehr im vorliegenden Beitrag.
Das Bundesgericht ändert in einem Grundsatzurteil vom 27. November 2024 seine umstrittene Wiedererwägungspraxis bei angeblich unterlassener Adäquanzprüfung. Im Urteil 8C_525/2017 führte das Bundesgericht eine neue Praxis ein und liess Wiedererwägungen nach Art. 53 Abs. 2 ATSG neu auch dann zu, wenn die Unfallversicherung im Zeitpunkt der damaligen Rentenzusprache keine implizite Adäquanzprüfung vornahm und auch die Akten diesbezüglich keine Hinweise ergaben.
Das BFS identifiziert bei 60% der schweren Strassenverkehrsunfällen mit Kindern «technisch gesehen» das Kind als Hauptursache. Gerade jetzt in der dunklen Jahreszeit erhöht sich die Gefahr für Strassenverkehrsunfälle mit Kindern als Geschädigte, insbesondere weil es üblich ist, dass bereits sehr junge Kinder z. B. den Kindergartenweg selbständig bestreiten (vgl. bereits BGE 95 II 225) und sich somit unbeaufsichtigt von A nach B bewegen. Im Strassenverkehr gelten deshalb ganz spezifische Vorschriften und Regelungen, um die Schutzbedürftigkeit von Kindern zu berücksichtigen, die schliesslich auch für die Beantwortung der Haftungsfragen nach Unfallereignissen massgebend sind.
In seinem jüngsten Aufsatz im Plädoyer «Invalidenversicherung: Ein Verfahren mit ungleichen Waffen» zeigt Rainer Deecke auf, dass die versicherte Person keine realistische Chance hat, ihren Standpunkt aus medizinischer Sicht in das Verfahren einzubringen. Sie steht einem mächtigen Verwaltungsapparat entgegen, welcher einseitige und oberflächliche Gutachten begünstigt, wodurch die Verfahrensfairness nicht mehr gewährleistet werden kann.
Wie das BSV die lang ersehnte faire Lösung im Zusammenhang mit den Kürzungsmöglichkeiten von Tabellenlöhnen wieder zu Nichte machte.
Am 17. September diesen Jahres fand wiederum der alljährliche «World Patient Safety Day» der WHO statt, der im Rahmen einer Resolution im Jahre 2021 etabliert worden ist, nachdem diverse Studien die sog. «adverse events» (d.h. ungewollte Zwischenfälle) bei den Patientenbehandlungen als eine der zehn häufigsten Ursachen für Tod und Erkrankungen der Patienten identifiziert hatten. Grund genug, um auch einen Blick auf die Entwicklung der Patientenrechte der letzten Jahre zu werfen.
Das Urteil des Bundesgerichts vom 3. Juni 2024 im Verfahren 4A_411/2023 ist ein weiteres – aus Geschädigtenperspektive ernüchterndes – Beispiel dafür, wie schwierig und unvorhersehbar Prozessieren geworden ist. Es enthält zudem spannende Ausführungen zum Thema Kausalität, zur Substantiierung und Bestreitung sowie den Anforderungen im bundesgerichtlichen Verfahren.
schadenanwaelte setzt sich schon lange dafür ein, dass auch bedürftigen Menschen die gleichen rechtlichen Möglichkeiten offenstehen wie finanziell gut situierten. Ein wichtiger Beitrag hierzu sind angemessene Parteientschädigungen und Entschädigungen für unentgeltliche Rechtsvertreter in sozialversicherungsrechtlichen Verfahren, weil somit auch bedürftige Menschen wieder vermehrt anwaltliche Unterstützung finden können. Die entsprechenden Ansätze in sozialversicherungsrechtlichen Beschwerdeverfahren geben immer wieder Anlass zu Diskussionen, da die Stundenansätze meist tief gehalten und teilweise nicht kostendeckend sind.