Die Baloise zahlt bloss einen Bruchteil der Prämien (1 von 4 Prämienfranken) an die Verkehrsopfer

17. Dezember 2024

Der K-Tipp hat die Zahlen der FINMA analysiert und gelangt zum Schluss, dass die Motorfahrzeughaftpflichtversicherungen über einen Zeitraum von 10 Jahren im Durchschnitt bloss 39 % der Prämien an die Geschädigten auszahlen (K-Tipp vom 30. Oktober 2024). Bei der Basler Versicherung liegt die Schadensquote bei blossen 23 %. Im Jahr 2023 war die Schadensquote in der gesamten Branche bei 41,2 % (Versicherungs-marktbericht 2023, FINMA; S. 32), was wieder auf ein äusserst lukratives Versicherungs-geschäft schliessen lässt. In Deutschland ist die Schadensquote regelmässig doppelt so hoch und sie betrug in den letzten Jahren zwischen 80 % und 90 % (Kfz-Haftpflichtversicherung – Schadenquote bis 2023 | Statista; K-Tipp vom 30. Oktober 2024).

Das Geschäft mit den Risiken hängt von den Schadenfällen ab. Bei Naturkatastrophen, Epidemien, Betriebs- oder Reaktorunfällen, terroristischen Akten oder dergleichen ist schwer voraussehbar, ob, wann und wie sie solche Ereignisse eintreten. Entsprechend variabel sind die Schadenverläufe und damit die Schadensquoten.

Anders bei den Strassenverkehrsunfällen, für welche die obligatorischen Motorfahrzeug-haftpflichtversicherungen einzustehen haben. Hier sind Schadenverläufe bekannt und mehr oder weniger konstant (Unfallstatistik Strassenverkehr 2020 – 2024). Es ist deshalb schwer nachvollziehbar, weshalb die Motorfahrzeugversicherungen bloss knapp 40 % der Prämien an die Geschädigten zurückgeben und den Rest einkassieren.

Die Forderungen nach Prämienverbilligungen sind deshalb gerechtfertigt. schaden-anwaelte orten die Ungerechtigkeit auf der anderen Seite, nämlich beim Schaden. Die Basler Versicherungen sind nach unserer Erfahrung am Restriktivsten bei der Schadenerledigung. Sie provozieren damit am Häufigsten gerichtliche Klagen mit den Folgen hoher Gerichts- und Anwaltskosten. Lange nicht alle Geschädigten können sich indessen solche Klageverfahren leisten. Die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungen und allen voran die Baloise machen somit ihre Gewinne auf dem Buckel der Verkehrsopfer.

K-Tipp, Nr. 18 vom 31.10.2024

RA Martin Hablützel