«Lex Allianz» ist vom Tisch – Praxisänderung beim Bundesgericht!

17. Dezember 2024

Das Bundesgericht ändert in einem Grundsatzurteil vom 27. November 2024 seine umstrittene Wiedererwägungspraxis bei angeblich unterlassener Adäquanzprüfung. Im Urteil 8C_525/2017 führte das Bundesgericht eine neue Praxis ein und liess Wiedererwägungen nach Art. 53 Abs. 2 ATSG neu auch dann zu, wenn die Unfallversicherung im Zeitpunkt der damaligen Rentenzusprache keine implizite Adäquanzprüfung vornahm und auch die Akten diesbezüglich keine Hinweise ergaben.

Wir berichteten darüber in einem News-Beitrag am 11. September 2018. Diese umstrittene Praxis führte dazu, dass insbesondere die Allianz ihre alten Fälle durchkämmte und systematisch Wiedererwägungen mit Berufung auf das Urteil 8C_525/2017 vornahm. Das Bundesgericht hielt trotz heftiger Kritik an dieser Praxis fest. Dies, obwohl auch dem Bundesgericht noch 2023 an einer öffentlichen Urteilsberatung aufgefallen war, dass vor allem die Allianz sich dieser Praxis bediente und sich so von vielen langjährigen Rentenfällen entledigen konnte, was von einem Bundesrichter als «stossend» bezeichnet wurde (BGE 149 V 91). Infosperber berichtete darüber in einem Artikel vom 28. März 2023.

Das Bundesgericht hebt nun im zur Publikation vorgesehenen Urteil 8C_698/2023 seine umstrittene Praxis auf. Die Rentenzusprache einer professionellen Unfallversicherung impliziere, dass damals eine Adäquanzprüfung durchgeführt worden sei, auch wenn die Akten diesbezüglich nichts hergeben. Die bisherige Praxis führe zu einem Beweisnotstand für die versicherte Person, die auf die Aktenführung der Unfallversicherung keinen Einfluss habe. Folglich werden von nun an (zweifelhafte) Wiedererwägungen mit dem scheinheiligen Argument, die Versicherung habe damals keine Adäquanzprüfung vorgenommen, endlich der Vergangenheit angehören.

Dieses Urteil ist ein grosser und wichtiger Schritt in die richtige Richtung – eine 180 Grad Kehrtwende zur guten alten Praxis vor 2018. Leider ist das Urteil ein schwacher Trost für die unzähligen Versicherten, denen die Renten aufgrund der bisherigen Praxis entzogen wurde…

Urteil des Bundesgerichts vom 27. November 2024 im Verfahren 8C_698/2023 (zur amtlichen Publikation vorgesehen)

RA Rainer Deecke