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Nach der verheerenden Brandkatastrophe in Crans-Montana rückt nun auch die Verantwortung der Behörden in den Fokus. Wie der Tages-Anzeiger berichtet, hat die Gemeindeverwaltung eingeräumt, die Unglücksbar «Le Constellation» jahrelang nicht kontrolliert zu haben. Martin Hablützel analysiert die rechtlichen Konsequenzen und warnt vor einem juristischen Chaos, sollten Bund und Kantone nicht rasch handeln.

Versäumnisse bei der Brandkontrolle

Die Gemeinde Crans-Montana gab zu, dass zwischen 2020 und 2025 eine Lücke bei den Sicherheitsüberprüfungen bestand. Martin Hablützel begrüsst dieses Eingeständnis, weist aber auf die gravierenden Folgen hin: Sollte nachgewiesen werden, dass diese Versäumnisse ursächlich für die Tragödie waren oder der Einbau des brennbaren Deckenmaterials behördlich bewilligt wurde, haften Gemeinde und Kanton.
Da die Versicherungssummen der Barbetreiber für den immensen Gesamtschaden – der auf mehrere Hundert Millionen Franken geschätzt wird – kaum ausreichen dürften, wird die Staatshaftung zur zentralen Hoffnung für die Opfer.

Nach der Tragödie von Crans-Montana: Haftung, Entschädigung und der Ruf nach einer schnellen Lösung

Das verheerende Brandunglück in der Bar «Le Constellation» in Crans-Montana hat tiefe Wunden hinterlassen. Neben der unermesslichen menschlichen Tragödie stellen sich nun drängende juristische Fragen für die Hinterbliebenen und die zahlreichen Verletzten. Stephan Kinzl ordnete im Interview mit dem Blick die rechtliche Situation ein und zeigte auf, warum die Schweiz im internationalen Vergleich bei der Genugtuung hinterherhinkt.

schadenanwalt Martin Hablützel zeigt in seinem neuen Buch auf, dass sich die individuellen und gesellschaftlichen Werte in den letzten Jahrzehnten verändert haben. Der Stellenwert der körperlichen und mentalen Gesundheit hat zugenommen. Das Streben nach einer Work-Life-Balance, die Teilzeitarbeit und der stärkere Schutz der Integrität veranschaulichen, dass die immateriellen Werte grössere Bedeutung erlangen. Aber auch der (materielle) Wohlstand hat sich in dieser Zeit spürbar verbessert. Das durchschnittliche pro Kopf-Einkommen steigt dreimal stärker an als die Konsumentenpreise. Die Gerichte sind deshalb aufgefordert, diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen.

In den letzten Jahren haben wir vorwiegend Projekte in Nepal unterstützt, welche uns äusserst notwendig und effektiv erschienen. Nachdem die Welt dieses Jahr an verschiedensten Ecken aus dem Ruder läuft, sind wir mit der Auswahl an Hilfsprojekten überfordert. Wir haben uns deshalb entschieden, die Schweizerische Vereinigung Roadcross mit einem grösseren Betrag zu unterstützen. Die Vereinigung Roadcross hat sich der Unfallprävention verschrieben und sie sensibilisiert unzählige Jugendliche und Neulenker mit jährlich 400 Veranstaltungen auf die Gefahren im Strassenverkehr.

Mit RAin Elisabeth Tribaldos kehrt eine erfahrene Anwältin zu uns zurück, die bereits von 2012 bis 2018 bei schadenanwaelte arbeitete und danach ihren beruflichen Horizont als Projektmanagerin und Programmleiterin bei den Verlagen DIKE und Helbing Lichtenhahn erweiterte.

Das Bundesgericht ist restriktiv, wenn es etwa um die Beurteilung neuer Haftungsfragen geht. Hat es indessen über verfahrensrechtliche Fragen zu urteilen, geht es akribisch vor, wie ein von schadenanwaelte erstrittenes Revisionsurteil gegen ein früheres Revisionsurteil zeigt.

Im Newsletter vom 12. Juni 2024 haben wir schon darüber berichtet, jedoch geht – leider – die Streitigkeit weiter wie der Tagesanzeiger am 16. Dezember 2025 veröffentlichte. Nachdem die Versicherung im Februar 2024 vom Bundesgericht verpflichtet wurde, weitere Abklärungen vorzunehmen, verweigert die Gegenpartei, gestützt auf eine Expertenmeinung, die Übernahme der Kosten der H.E.L.P. – Apherese (Heparin induzierte extrakorporale Lipoprotein/Fibrinogen Präzipitation; umgangssprachlich «Blutwäsche») bei Long-/Post-Covid.

Das wichtigste Instrument gegen die Altersarmut in der Schweiz ist die Ergänzungsleistung (EL). Sie ergänzt die AHV- und auch die IV-Rente, wenn das Einkommen nicht ausreicht. Gemäss dem Bundesamt für Sozialversicherungen erhielten im Jahr 2024 350’900 Personen in der Schweiz Ergänzungsleistungen. Davon waren rund 225’900 ältere Menschen (AHV-Beziehende). Das entspricht etwa 12 % aller Rentnerinnen und Rentner. Die Gesamtausgaben für Ergänzungsleistungen beliefen sich 2024 auf 5,9 Milliarden Franken – ein neuer Höchststand.