In der aktuellen Ausgabe der NZZ am Sonntag äussert sich unser Arzthaftpflichtspezialist RA Fabian Meyer, dass sich Fälle häufen, in denen Bedenken und Sorgen von Angehörigen von Ärzten und Spitalpersonal nicht ernst genommen werden – oft mit gravierenden Auswirkungen.
In England und Australien wirkt die sog. Martha’s Rule diesen Risiken entgegen. Angehörige und Patienten, aber auch das Pflegepersonal und Ärzte haben in solchen Konstellationen das Recht einer Zweitmeinung durch ein anderes Team.