Stephan Kinzl im Blick vom 5.1.2026 über die Tragödie in Crans-Montana

5. Januar 2026

Nach der Tragödie von Crans-Montana: Haftung, Entschädigung und der Ruf nach einer schnellen Lösung

Das verheerende Brandunglück in der Bar «Le Constellation» in Crans-Montana hat tiefe Wunden hinterlassen. Neben der unermesslichen menschlichen Tragödie stellen sich nun drängende juristische Fragen für die Hinterbliebenen und die zahlreichen Verletzten. Stephan Kinzl ordnete im Interview mit dem Blick die rechtliche Situation ein und zeigte auf, warum die Schweiz im internationalen Vergleich bei der Genugtuung hinterherhinkt.

Wer haftet für das Leid?

Die juristische Aufarbeitung eines solchen Infernos ist komplex. Wie Stephan Kinzl im Blick erläutert, kommen verschiedene Haftungsgrundlagen in Betracht. Einerseits zivile Ansprüche gegen die Barbetreiber, andererseits Staatshaftungsansprüche gegen Gemeinde, Kanton oder Bund, sollte sich herausstellen, dass bei Brandschutzkontrollen versagt wurde.

Besonders problematisch ist oft die Deckelung privater Haftpflichtversicherungen. Angesichts der Dimension des Schadens – mit 40 Todesopfern und über 100 Verletzten – reichen diese Versicherungssummen mutmasslich nicht aus. Eine Staatshaftung hingegen kennt in der Regel keine solche Obergrenze.

Schadenersatz vs. Genugtuung

Zwischen dem materiellen Schadenersatz (z.B. Erwerbsausfall, Haushaltschaden, Heilungskosten), der im Einzelfall rasch mehrere Hunderttausend Franken betragen kann, und der Genugtuung (Schmerzensgeld) ist zu differenzieren. Hier zeigt sich eine Schwäche des Schweizer Systems: Während Schadenersatz den finanziellen Zustand wiederherstellen soll, wie er ohne haftpflichtiges Ereignis wäre, sind die Summen für das immaterielle Leid («Genugtuung») in der Schweiz im internationalen Vergleich sehr tief. Selbst bei Todesfällen bewegen sich die Zahlungen oft nur im unteren fünfstelligen Bereich – ein Bruchteil dessen, was beispielsweise im nahen Italien zugesprochen wird.

Ein Runder Tisch statt jahrelanger Prozesse

Gerichtsverfahren in solchen Fällen können sich über ein Jahrzehnt hinziehen – eine unzumutbare Belastung für die Opfer. Stephan Kinzl plädiert daher eindringlich für eine pragmatische Lösung abseits langwieriger Prozesse. Er fordert einen «Runden Tisch» mit Vertretern der Behörden, den Barbetreibern und den Opfern. Ziel sollte ein Entschädigungsfonds sein, um den Betroffenen schnell und unbürokratisch zu helfen.

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RA Stephan Kinzl