Öffnet das Urteil KlimaSeniorinnen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vom 9. April 2024 die Türen für kollektive Schadenersatzklagen in der Schweiz?
Im Schweizer Recht existieren bislang nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten des kollektiven Rechtsschutzes. Die einzige echte Form ist die Verbandsklage nach Art. 89 ZPO, die jedoch nur auf Unterlassung, Beseitigung oder Feststellung zielt, nicht aber auf Schadenersatz oder Genugtuung. Seit über einem Jahrzehnt wird im Parlament über eine Erweiterung des kollektiven Rechtsschutzes diskutiert.