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Die obligatorische Unfallversicherung erhält die Schadenmeldung von Ihrem Arbeitgeber. Bei Krankheit und Unfall wird der Kostenträger (Versicherung) auch über die Leistungserbringer (Ärzte, Therapeuten, Spitäler etc.) orientiert. Beachten Sie dennoch, dass sie in diesen Fällen die Kranken- oder Unfallzusatzversicherungen bei Ihrer Krankenkasse informieren

Die Praxis vieler Polizeibehörden ist es, die Polizeirapporte den Geschädigten nicht auszuhändigen. Diese Praxis ist zwar umstritten, aber sie hängt damit zusammen, dass auch andere Betroffene und Zeugen Anspruch auf Datenschutz haben. Regelmässig erhalten deren Anwälte den Polizeirapport; spätestens wenn das Verfahren bei der Staatsanwalt eröffnet ist und alle Parteien polizeilich befragt

Nach Verkehrsunfällen meldet sich die Polizei bei den Verletzten im Spital oder zuhause. Die Polizei hat eine Ermittlungspflicht und je rascher sie handelt, desto eher sichert sie die nötigen Beweise. Die persönliche Befragung durch die Polizei stellt ein Beweismittel dar, welches in Zivil- oder Strafprozessen verwendet werden kann. Falsche Aussagen, auch wenn irrtümlich und unabsichtlich er

Verkehrsunfälle, welche die Verletzung einer Person zur Folge haben, müssen der Polizei gemeldet werden. Wir empfehlen aber auch in anderen Fällen, die Polizei noch auf der Unfallstelle oder wenige Tage oder Wochen nach dem Unfall zu benachrichtigen, damit der Tatbestand aufgenommen werden kann. Dies insbesondere in Fällen, wo die Haftung einer Drittperson zur Diskussion steht

Einige Tage oder Wochen nach dem Unfall stellen sich viele Fragen. Je schwerwiegender die Unfallfolgen sind, desto eher empfehlen wir, rasch einen spezialisierten Anwalt zu Rate zu ziehen. Häufig können Ihnen auch verschiedene Beratungs-, Opferhilfe- oder Patientenstellen weiter helfen