Welchen Versicherungen muss ich den Fall melden?

Die obligatorische Unfallversicherung erhält die Schadenmeldung von Ihrem Arbeitgeber. Bei Krankheit und Unfall wird der Kostenträger (Versicherung) auch über die Leistungserbringer (Ärzte, Therapeuten, Spitäler etc.) orientiert. Beachten Sie dennoch, dass sie in diesen Fällen die Kranken- oder Unfallzusatzversicherungen bei Ihrer Krankenkasse informieren und den Fall (per Formular) melden. Dasselbe gilt für Lebensversicherungen, für private Unfall- oder Krankentaggeldversicherungen bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit von (in der Regel) mehr als 30 Tagen. Eine Unterlassung der Meldepflicht kann zu Leistungskürzungen führen. Schliesslich verjähren die Ansprüche, wenn Sie sie nicht innert zweier Jahre gerichtlich geltend machen oder die Versicherung schriftlich auf die Einrede der Verjährung verzichtet.

Bei Verkehrsunfällen wird die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers in der Regel vom Lenker oder vom Halter orientiert. Meldet sich diese nicht innert angemessener Frist, so empfehlen wir, Kontakt mit dieser aufzunehmen. Bei Unfällen oder Schäden, welche durch Drittpersonen verursacht wurden oder für welche eine Drittperson verantwortlich ist (Arbeitgeber, Werkeigentümer, Tierhalter, Betreiber einer Anlage, Spital etc.) sollen diese veranlasst werden, den Schaden zu melden oder Ihnen mindestens die Police der Haftpflichtversicherung bekannt zu geben, damit Sie den Fall melden können.

Der Rechtsschutz-Versicherung ist der Schaden zu melden, sobald Sie ein Rechtsschutzbedürfnis haben, sie mit anderen Worten anwaltlichen Beistand wünschen oder benötigen.

Generell gilt: Keine Romane über den Unfallhergang schreiben, sondern den Sachverhalt kurz, zusammengefasst und widerspruchsfrei darlegen.

Eine Anmeldung bei der Invalidenversicherung soll in der Regel spätestens 6 Monate nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit erfolgen. Sonst drohen Leistungskürzungen. Sind sie aber weniger als 40 % invalid und benötigen Sie auch keine Massnahmen der beruflichen Eingliederung, empfehlen wir hier Zurückhaltung. Denn wenn man einmal ‚in den Mühlen‘ der Invalidenversicherung ist, dann findet man kaum mehr raus.