Kann ich den Polizei Rapport einsehen?

Die Praxis vieler Polizeibehörden ist es, die Polizeirapporte den Geschädigten nicht auszuhändigen. Diese Praxis ist zwar umstritten, aber sie hängt damit zusammen, dass auch andere Betroffene und Zeugen Anspruch auf Datenschutz haben. Regelmässig erhalten deren Anwälte den Polizeirapport; spätestens wenn das Verfahren bei der Staatsanwalt eröffnet ist und alle Parteien polizeilich befragt wurden, kann die Einsicht in die Akten nicht mehr verweigert werden. Dies dauert aber nicht selten 6 – 8 oder mehr Wochen.

Wir empfehlen bei unklaren Unfallhergängen, anwaltlichen Rat beizuziehen, bevor Aussagen gegenüber der Polizei gemacht werden.