Muss ich der Polizei Auskunft geben?

Nach Verkehrsunfällen meldet sich die Polizei bei den Verletzten im Spital oder zuhause. Die Polizei hat eine Ermittlungspflicht und je rascher sie handelt, desto eher sichert sie die nötigen Beweise. Die persönliche Befragung durch die Polizei stellt ein Beweismittel dar, welches in Zivil- oder Strafprozessen verwendet werden kann. Falsche Aussagen, auch wenn irrtümlich und unabsichtlich erfolgt, beeinträchtigen die Glaubwürdigkeit. Nicht ohne Grund hört man: „Ich sage nichts ohne meinen Anwalt“.

Sie sind nicht verpflichtet, die Polizei im Spital oder zuhause zu empfangen. Tun sie das doch, so müssen sie deren Fragen nicht beantworten. Es gilt auch hier das Recht auf Aussageverweigerung… Aber: eine Kooperation mit den Strafbehörden ist für das Verkehrsopfer häufig nützlich.

Wir empfehlen bei unklaren Unfallhergängen, anwaltlichen Rat beizuziehen, bevor Aussagen gegenüber der Polizei gemacht werden.