Eine Anmeldung bei der Invalidenversicherung soll in der Regel spätestens 6 Monate nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit erfolgen. Sonst drohen Leistungskürzungen.
Verschiedene Stellen wie Arbeitgeber, Krankentaggeld- oder Unfallversicherungen haben im Übrigen das Recht, eine Anmeldung bei der Invalidenversicherung zu