Muss die Rechtsschutzversicherung das Honorar meines Anwaltes bezahlen?
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen halten fest, in welchen Fällen Sie Anspruch auf Rechtsschutz haben. Das Recht auf freie Anwaltswahl wird leider nicht von allen Rechtsschutzversicherungen garantiert. Am besten erkundigen Sie sich vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, ob Sie Anrecht auf freie Anwaltswahl haben oder nicht. Viele Versicherungen sind frei, den Fall intern zu führen oder extern zu geben. Im Bereiche des Anwaltsmonopols, insbesondere in Gerichtsverfahren und teilweise in Verwaltungsverfahren, muss die Rechtsschutzversicherung einen Anwalt bestellen. In solchen Fällen oder wenn ein Interessenkonflikt besteht – also sofern die Rechtsschutzversicherung und die belangte Versicherung derselben Versicherungsgruppe angehört – hat der Versicherte das Recht, den Anwalt frei zu wählen oder verschiedene Anwälte vorzuschlagen.
Je nach Rechtschutzversicherung besteht eine grössere oder geringere Bereitschaft, die Kosten eines externen Anwaltes von Anfang an zu übernehmen. Eine interne Fallbearbeitung rechtfertigt sich bei klar abgrenzbaren, kleinen Schadenfällen. Bei komplexen Personenschaden-Fällen ist ein solches Vorgehen kontraproduktiv. Es birgt die Gefahr, dass Haftpflicht- oder Versicherungs-Ansprüche verjähren oder dass eine mangelnde Koordination zur Erschwerung der Durchsetzung der Zivilansprüche führt.
Häufig sind sich die SachbearbeiterInnen der Rechtsschutzversicherungen nicht gewahr, dass Ansprüche gegenüber verschiedenen Versicherungen und verschiedenste Verfahren (etwa der Unfallversicherung, der Invalidenversicherung, der Haftpflichtversicherung, der Krankentaggeldversicherung, Straf- und Zivilverfahren …) so zu koordinieren sind, dass die Ansprüche des Verletzten optimal gewahrt werden. Die Durchführung eines unnötigen Strafverfahrens kann – im Falle einer Einstellung – zu grossen Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Haftpflichtansprüchen führen. Dasselbe gilt, sofern die Unfallversicherungen oder die Invalidenversicherung medizinische Abklärungen bei ihren eigenen Stellen veranlasst, etc., etc., etc..
Gewisse Rechtsschutzversicherungen – vorwiegend die Coop/Helsana, die Dextra, die Assista TCS, häufig auch die Protekta und die Axa Arag haben erkannt, dass die Betreuung von komplexen Schadenfällen durch frei gewählte Anwälte zweckmässiger ist und häufig bessere Resultate hervorbringt. Auch die Akzeptanz bei den Versicherten ist grösser.