Muss ich den Schadeninspektor der Versicherung zuhause empfangen?
Versicherungen möchten so viele Informationen wie möglich über die geschädigte Person sammeln. Bei sog. Patientenbesuchen geht es darum, Informationen über den Haushalt, das Umfeld, das aktuelle Befinden, die berufliche Situation aber auch über das private Umfeld zu erhalten. Nicht selten werden solche Angaben in einem späteren Zeitpunkt und anderen Zusammenhang gegen die versicherte Person verwendet
Aber ein Bericht über einen Patientenbesuch kann auch ein wichtiges Beweismittel zu Gunsten der versicherten Person darstellen, indem dort relevante Informationen zusammengefasst werden, die in einem späteren Zeitpunkt, bspw. in einem Gerichtsverfahren, wieder Verwendung finden
Sie sind nicht verpflichtet, einem Schadeninspektor einer Haftpflichtversicherung Zutritt zu Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus zu gewähren. Die Verweigerung der Mitwirkung kann aber auch die Auseinandersetzung mit der Versicherung unnötig erschweren.
schadenanwaelte empfiehlt, vor solchen Patientenbesuchen einen spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten. In jedem Fall sollten Sie sich das Protokoll nach dem Besuch zeigen lassen und allfällige Fehler oder Ungereimtheiten korrigieren und gewünschte Ergänzungen anbringen.