Soll ich mich bei der Invalidenversicherung anmelden?
Eine Anmeldung bei der Invalidenversicherung soll in der Regel spätestens 6 Monate nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit erfolgen. Sonst drohen Leistungskürzungen.
Verschiedene Stellen wie Arbeitgeber, Krankentaggeld- oder Unfallversicherungen haben im Übrigen das Recht, eine Anmeldung bei der Invalidenversicherung zu veranlassen.
Sind Sie aber weniger als 40 % invalid und benötigen Sie auch keine Massnahmen der beruflichen Eingliederung, empfehlen wir hier Zurückhaltung. Denn einmal in den ‚Mühlen der Invalidenversicherung‘, findet man kaum mehr raus.