Muss ich der Versicherung eine (Blanko-)Vollmacht unterzeichnen?

Die Versicherungen verlangen von der versicherten Person oftmals die Unterzeichnung sog. Blankovollmachten. Mit der Unterzeichnung einer solchen Ermächtigung erhält die Versicherung umfassende Einsichts- und Auskunftsrechte bei anderen Versicherungen aber auch bei Behörden, Arbeitgebern und Drittpersonen. Der eidgenössische Datenschützer hat solche Blankovollmachten als unzulässig qualifiziert.

Sie sind also nicht verpflichtet, eine solche Blankovollmacht zu unterzeichnen. Vielmehr empfiehlt es sich hier, die Vollmacht auf das wesentliche einzuschränken oder aber von der Versicherung eine präzise Angabe zu verlangen, welche Dokumente genau verlangt werden. Scheuen Sie sich nicht davor, die Vollmacht handschriftlich zu ändern, indem Sie etwa einzelne Passagen streichen. Das tun wir für unsere Klienten regelmässig.