Habe ich ein Recht auf eine Haushaltshilfe oder auf Kinderbetreuung?
Häufig nach Unfällen, während dem Spitalaufenthalt oder nach dessen Austritt besteht eine grosse Überforderung bei der Führung des Haushaltes oder bei der Betreuung von Kindern oder betagten Personen.
Die obligatorische Krankenversicherung erstattet in der Regel einzig die Kosten der pflegerischen Leistungen (sog. Personenhilfe), welche etwa die Spitex oder private Organisationen zuhause erbringen. Die ärztlich verordnete Haushaltshilfe (= Sachhilfe) wird lediglich im Rahmen von Zusatzversicherungen zur obligatorischen Krankenversicherung vergütet.
In Haftpflichtfällen handelt es sich bei Kosten für die Haushaltshilfe oder die Betreuung von Kindern um klassische Schadenspositionen, welche in der Regel entschädigt werden, unabhängig davon, ob effektive Kosten entstanden sind oder ob Angehörige die Haushaltsführung oder die Kinderbetreuung übernommen haben.