Martha’s Rule
21. Juli 2026
Nun ist es soweit: Das Kinderspital führt als erstes Schweizer Spital Martha’s Rule ein. Ein Modell, welches 2024 in England implementiert wurde (vgl. auch folgenden Beitrag).
Damit Sorgen von Eltern und Angehörigen ernst genommen werden und in der Behandlung nicht als irrelevant abgetan werden, können sie über eine Hotline ein unabhängiges Team anfordern, das innert vier Stunden erscheinen und den Fall unabhängig vom Behandlungsteam vor Ort beurteilen soll. Dadurch soll die Patientensicherheit gestärkt werden (Kinderspital Luzern_Martha’s rule).
schadenanwaelte begrüsst diesen Schritt, nachdem es auch in Spitälern immer wieder zu Fehlern kommt, die hätten verhindert werden können, wenn man die Hinweise der Angehörigen ernst genommen hätte. Auch ist es erfreulich, dass auch das Ostschweizer Kinderspital und das Zürcher Stadtspital Triemli Martha’s Rule einführen möchte. Es bleibt zu hoffen, dass auch andere Schweizer Spitäler, welche aktuell noch auf «bewährte» Konzepte setzen möchten, in Zukunft noch mitziehen werden, hat sich doch auch gemäss dem Luzerner Kinderspital gezeigt, dass auch bewährte Konzepte überdacht und betreffend Patientensicherheit noch Optimierungsbedarf besteht.
vgl. Artikel unter www.medinside.ch