Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Schweiz erneut in einem Asbestfall wegen Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren verurteilt.
Hinterbliebene eines an Brustfellkrebs Erkrankten konnten ihre Ansprüche wegen Verjährung nicht durchsetzen. Zu Unrecht, wie die internationale Instanz erklärte.
Jetzt muss das Kantonsgericht Glarus den Fall erneut prüfen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Schweiz erneut in einem Asbestfall verurteilt. Dieser geht zurück ans Glarner Kantonsgericht.
Die Krankheit brach bei Marcel Jann wie in anderen Fällen erst nach Ablauf der früher geltenden absoluten Verjährungsfrist von zehn Jahren aus. Heute beträgt sie 20 Jahre.
In diesem Urteil vom 22. Dezember 2020 befasste sich das Bundesgericht mit der Teilklage, bzw. der Frage der Zulässigkeit der gegen eine Teilklage widerklageweise erhobenen negativen Feststellungsklage…
Nuova condanna della Corte europea dei diritti dell’uomo per la giurisprudenza in materia di prescrizione. Lo Stato deve risarcire
Per la seconda volta nel giro di 10 anni, la Svizzera incassa una nuova condanna dalla Corte europea dei diritti dell’uomo (CEDU) di Strasburgo per aver negato giustizia a una vittima dell’amianto. La sentenza, pubblicata oggi, si riferisce al caso di Marcel Jann, un insegnante morto nel 2006 a soli 53 anni di mesotelioma pleurico, il tipico cancro provocato dalle fibre di asbesto che lui aveva respirato da bambino e in gioventù vivendo a pochi passi dalla fabbrica Eternit di Niederurnen (Glarona).
Weil einem Mann, der wegen Asbest an Krebs erkrankt war, kein faires Verfahren ermöglicht wurde, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Schweiz verurteilt.
Seine Krankheit brach erst aus, als die früher gültige Verjährungsfrist von zehn Jahren schon abgelaufen war.
Soluna Girón im Beobachter vom 13.4.2023 «Zweitklassen-Justiz, Wie Armen der Zugang zum Recht erschwert wird» 13. April 2023 Auch Arme…
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