Es ist kein Geheimnis, dass die Schweiz bei der Höhe der #Genugtuung im Vergleich zu den europäischen Nachbarstaaten krass hinterherhinkt. Die Basisgenugtuung für Angehörige verstorbener Kinder beträgt Fr. 30’000. In Italien sind die Summen fünf- bis zehnmal höher, so Martin Hablützel in der NZZ vom 11.1.2026. Unter Berücksichtigung der Kaufkraft sei der Unterschied sogar noch markanter.
Nach der Brandkatastrophe in Crans-Montana stellt sich neben der strafrechtlichen Verantwortung vor allem die Frage der zivilrechtlichen Haftung. Nach Einschätzung von Silvio Riesen, stehen primär die Betreiber und Eigentümer der betroffenen Bar in der Haftung. Problematisch sei jedoch, dass die üblichen Haftpflichtversicherungssummen für ein Ereignis dieser Grössenordnung bei weitem nicht ausreichen dürften.
Gemeinde räumt Fehler bei den vorgeschriebenen Brandkontrollen ein
Nach der Brandkatastrophe in der Silvesternacht in Crans-Montana rückt die rechtliche Verantwortung der Gemeinde zunehmend in den Fokus. Die Gemeinde räumte ein, seit 2019 keine gesetzlich vorgeschriebene jährliche Brandschutzkontrolle in der Bar «Le Constellation» durchgeführt zu haben. Diese Unterlassung kann erhebliche haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Nach der verheerenden Brandkatastrophe in Crans-Montana rückt nun auch die Verantwortung der Behörden in den Fokus. Wie der Tages-Anzeiger berichtet, hat die Gemeindeverwaltung eingeräumt, die Unglücksbar «Le Constellation» jahrelang nicht kontrolliert zu haben. Martin Hablützel analysiert die rechtlichen Konsequenzen und warnt vor einem juristischen Chaos, sollten Bund und Kantone nicht rasch handeln.
Versäumnisse bei der Brandkontrolle
Die Gemeinde Crans-Montana gab zu, dass zwischen 2020 und 2025 eine Lücke bei den Sicherheitsüberprüfungen bestand. Martin Hablützel begrüsst dieses Eingeständnis, weist aber auf die gravierenden Folgen hin: Sollte nachgewiesen werden, dass diese Versäumnisse ursächlich für die Tragödie waren oder der Einbau des brennbaren Deckenmaterials behördlich bewilligt wurde, haften Gemeinde und Kanton.
Da die Versicherungssummen der Barbetreiber für den immensen Gesamtschaden – der auf mehrere Hundert Millionen Franken geschätzt wird – kaum ausreichen dürften, wird die Staatshaftung zur zentralen Hoffnung für die Opfer.
Nach der verheerenden Brandkatastrophe in Crans-Montana rückt nun auch die Verantwortung der Behörden in den Fokus. Wie der Tages-Anzeiger berichtet, hat die Gemeindeverwaltung eingeräumt, die Unglücksbar «Le Constellation» jahrelang nicht kontrolliert zu haben. Martin Hablützel analysiert die rechtlichen Konsequenzen und warnt vor einem juristischen Chaos, sollten Bund und Kantone nicht rasch handeln.
Versäumnisse bei der Brandkontrolle
Die Gemeinde Crans-Montana gab zu, dass zwischen 2020 und 2025 eine Lücke bei den Sicherheitsüberprüfungen bestand. Martin Hablützel begrüsst dieses Eingeständnis, weist aber auf die gravierenden Folgen hin: Sollte nachgewiesen werden, dass diese Versäumnisse ursächlich für die Tragödie waren oder der Einbau des brennbaren Deckenmaterials behördlich bewilligt wurde, haften Gemeinde und Kanton.
Da die Versicherungssummen der Barbetreiber für den immensen Gesamtschaden – der auf mehrere Hundert Millionen Franken geschätzt wird – kaum ausreichen dürften, wird die Staatshaftung zur zentralen Hoffnung für die Opfer.
Nach der Tragödie von Crans-Montana: Haftung, Entschädigung und der Ruf nach einer schnellen Lösung
Das verheerende Brandunglück in der Bar «Le Constellation» in Crans-Montana hat tiefe Wunden hinterlassen. Neben der unermesslichen menschlichen Tragödie stellen sich nun drängende juristische Fragen für die Hinterbliebenen und die zahlreichen Verletzten. Stephan Kinzl ordnete im Interview mit dem Blick die rechtliche Situation ein und zeigte auf, warum die Schweiz im internationalen Vergleich bei der Genugtuung hinterherhinkt.
Nach der Tragödie von Crans-Montana: Haftung, Entschädigung und der Ruf nach einer schnellen Lösung
Das verheerende Brandunglück in der Bar «Le Constellation» in Crans-Montana hat tiefe Wunden hinterlassen. Neben der unermesslichen menschlichen Tragödie stellen sich nun drängende juristische Fragen für die Hinterbliebenen und die zahlreichen Verletzten. Stephan Kinzl ordnete im Interview mit dem Blick die rechtliche Situation ein und zeigte auf, warum die Schweiz im internationalen Vergleich bei der Genugtuung hinterherhinkt.
Wir haben schon Gutachten gesehen, in denen stand, eine Frau habe manikürte Hände oder sei zu gepflegt gewesen – und das wurde dann als Hinweis interpretiert, dass sie nicht stark eingeschränkt sei.», sagt unsere auf Sozialversicherungsrecht spezialisierte Partnerin Stephanie C. Elms in der Ausgabe des Blick vom 18.11.2025. Frauenkrankheiten seien zudem schlechter erforscht – und das merke man auch in der Versicherungsmedizin. Für die Zukunft wünscht sich Stephanie C. Elms mehr Menschlichkeit im System.
Das Schweizer IV-System ist das reinste Glücksspiel, Rainer Deecke im Beobachter vom 11.11.2025
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