
Rainer Deecke auf watson vom 7.1.2026: Gemeinde räumt Fehler bei den vorgeschriebenen Brandkontrollen ein
7. Januar 2026
Gemeinde räumt Fehler bei den vorgeschriebenen Brandkontrollen ein
Nach der Brandkatastrophe in der Silvesternacht in Crans-Montana rückt die rechtliche Verantwortung der Gemeinde zunehmend in den Fokus. Die Gemeinde räumte ein, seit 2019 keine gesetzlich vorgeschriebene jährliche Brandschutzkontrolle in der Bar «Le Constellation» durchgeführt zu haben. Diese Unterlassung kann erhebliche haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Rainer Deecke, Spezialist für Haftpflicht- und Versicherungsrecht, kommt neben den Betreibern auch eine Haftung der Gemeinde Crans-Montana in Betracht. Das Schweizer Recht unterscheidet dabei zwischen Genugtuung (Schmerzensgeld) und Schadenersatz. Für Todesfälle können Angehörige eine Genugtuung von rund 20’000 bis 40’000 Franken geltend machen, bei schweren Verletzungen – etwa Verbrennungen – auch deutlich höhere Beträge. Der Schadenersatz umfasst hingegen sämtliche finanziellen Folgen des Ereignisses, etwa Pflege- und Rehabilitationskosten, Einkommensausfälle oder lebenslange Erwerbsunfähigkeit. Bei mehreren schwer verletzten oder verstorbenen Personen kann sich der Gesamtschaden auf hunderte Millionen Franken belaufen. Besonders relevant: Bei einer Staatshaftungsklage gegen ein Gemeinwesen besteht keine finanzielle Obergrenze. Anders als bei privaten Haftpflichtigen oder Versicherungen ist die Gemeinde somit potenziell unbegrenzt haftbar, sofern ein Gericht eine Mitverantwortung feststellt. Da straf- und zivilrechtliche Verfahren Jahre dauern können, wird zusätzlich die Einrichtung eines Sonderfonds zur schnellen und unbürokratischen Entschädigung der Opfer diskutiert. Der Kanton Wallis hat bereits finanzielle Unterstützung zugesagt, während auf Bundesebene auf bestehende Instrumente der Opferhilfe verwiesen wird.
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