Silvio Riesen in der NZZ vom 6.1.2026

6. Januar 2026

Nach der Brandkatastrophe in Crans-Montana stellt sich neben der strafrechtlichen Verantwortung vor allem die Frage der zivilrechtlichen Haftung. Nach Einschätzung von Silvio Riesen, stehen primär die Betreiber und Eigentümer der betroffenen Bar in der Haftung. Problematisch sei jedoch, dass die üblichen Haftpflichtversicherungssummen für ein Ereignis dieser Grössenordnung bei weitem nicht ausreichen dürften.

Können die privaten Haftpflichtigen den Schaden nicht decken, geraten die Gemeinde Crans-Montana und allenfalls der Kanton Wallis ins Visier. Eine Staatshaftung setzt eine wesentliche Amtspflichtverletzung voraus, etwa bei unterlassenen Brandschutzkontrollen oder unzulässigen Bewilligungen. Dabei gilt: Für den Staat bestehen keine Haftungsgrenzen. Die zu erwartenden Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen dürften erheblich sein und eine langwierige rechtliche Aufarbeitung nach sich ziehen.

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RA Silvio Riesen