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Nach der Tragödie von Crans-Montana: Haftung, Entschädigung und der Ruf nach einer schnellen Lösung

Das verheerende Brandunglück in der Bar «Le Constellation» in Crans-Montana hat tiefe Wunden hinterlassen. Neben der unermesslichen menschlichen Tragödie stellen sich nun drängende juristische Fragen für die Hinterbliebenen und die zahlreichen Verletzten. Stephan Kinzl ordnete im Interview mit dem Blick die rechtliche Situation ein und zeigte auf, warum die Schweiz im internationalen Vergleich bei der Genugtuung hinterherhinkt.

Wir haben schon Gutachten gesehen, in denen stand, eine Frau habe manikürte Hände oder sei zu gepflegt gewesen – und das wurde dann als Hinweis interpretiert, dass sie nicht stark eingeschränkt sei.», sagt unsere auf Sozialversicherungsrecht spezialisierte Partnerin Stephanie C. Elms in der Ausgabe des Blick vom 18.11.2025. Frauenkrankheiten seien zudem schlechter erforscht – und das merke man auch in der Versicherungsmedizin. Für die Zukunft wünscht sich Stephanie C. Elms mehr Menschlichkeit im System.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Schweiz erneut in einem Asbestfall wegen Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren verurteilt.
Hinterbliebene eines an Brustfellkrebs Erkrankten konnten ihre Ansprüche wegen Verjährung nicht durchsetzen. Zu Unrecht, wie die internationale Instanz erklärte.
Jetzt muss das Kantonsgericht Glarus den Fall erneut prüfen.

Nuova condanna della Corte europea dei diritti dell’uomo per la giurisprudenza in materia di prescrizione. Lo Stato deve risarcire

Per la seconda volta nel giro di 10 anni, la Svizzera incassa una nuova condanna dalla Corte europea dei diritti dell’uomo (CEDU) di Strasburgo per aver negato giustizia a una vittima dell’amianto. La sentenza, pubblicata oggi, si riferisce al caso di Marcel Jann, un insegnante morto nel 2006 a soli 53 anni di mesotelioma pleurico, il tipico cancro provocato dalle fibre di asbesto che lui aveva respirato da bambino e in gioventù vivendo a pochi passi dalla fabbrica Eternit di Niederurnen (Glarona).

Weil einem Mann, der wegen Asbest an Krebs erkrankt war, kein faires Verfahren ermöglicht wurde, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Schweiz verurteilt.

Seine Krankheit brach erst aus, als die früher gültige Verjährungsfrist von zehn Jahren schon abgelaufen war.