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Am 27.1.2026 wurde vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland in einem Mammutprozess über den Fall des bekannten Berner Wirbelsäulenchirurgen verhandelt. Ihm wird vorgeworfen, fehlerhafte Implantate bei sieben Patienten eingesetzt zu haben, die zuvor bei Tierversuchen versagt hatten und deren Zulassung von der amerikanischen FDA (Food and Drug Administration) verweigert wurde. Sieben Stunden dauerte das Plädoyer der Verteidigerin, die neben einem Freispruch eine Genugtuung von Fr. 56’000 und Schadenersatz von Fr. 862’000 forderte. Privatklägervertreter Stephan Kinzl fasste sich kürzer und plädierte drei Stunden. Die Patienten seien «faktisch zu Versuchstieren

Martin Hablützel im Beobachter vom 17.1.2026: Die Unsicherheiten bezüglich der rechtlichen Aufarbeitung der Brandkatastrophe in Crans Montana dürfen nicht zulasten der Opfer gehen. Insbesondere sei eine Koordinierung notwendig, damit nicht nun ein «Windhundrennen» unter den Betroffenen losgehe mit dem Ziel, die beschränkte Versicherungssumme zu sichern. Es brauche hier eine Koordination des Bundes, so Martin Hablützel

Es ist kein Geheimnis, dass die Schweiz bei der Höhe der #Genugtuung im Vergleich zu den europäischen Nachbarstaaten krass hinterherhinkt. Die Basisgenugtuung für Angehörige verstorbener Kinder beträgt Fr. 30’000. In Italien sind die Summen fünf- bis zehnmal höher, so Martin Hablützel in der NZZ vom 11.1.2026. Unter Berücksichtigung der Kaufkraft sei der Unterschied sogar noch markanter.

Nach der Brandkatastrophe in Crans-Montana stellt sich neben der strafrechtlichen Verantwortung vor allem die Frage der zivilrechtlichen Haftung. Nach Einschätzung von Silvio Riesen, stehen primär die Betreiber und Eigentümer der betroffenen Bar in der Haftung. Problematisch sei jedoch, dass die üblichen Haftpflichtversicherungssummen für ein Ereignis dieser Grössenordnung bei weitem nicht ausreichen dürften.

Gemeinde räumt Fehler bei den vorgeschriebenen Brandkontrollen ein

Nach der Brandkatastrophe in der Silvesternacht in Crans-Montana rückt die rechtliche Verantwortung der Gemeinde zunehmend in den Fokus. Die Gemeinde räumte ein, seit 2019 keine gesetzlich vorgeschriebene jährliche Brandschutzkontrolle in der Bar «Le Constellation» durchgeführt zu haben. Diese Unterlassung kann erhebliche haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Nach der verheerenden Brandkatastrophe in Crans-Montana rückt nun auch die Verantwortung der Behörden in den Fokus. Wie der Tages-Anzeiger berichtet, hat die Gemeindeverwaltung eingeräumt, die Unglücksbar «Le Constellation» jahrelang nicht kontrolliert zu haben. Martin Hablützel analysiert die rechtlichen Konsequenzen und warnt vor einem juristischen Chaos, sollten Bund und Kantone nicht rasch handeln.

Versäumnisse bei der Brandkontrolle

Die Gemeinde Crans-Montana gab zu, dass zwischen 2020 und 2025 eine Lücke bei den Sicherheitsüberprüfungen bestand. Martin Hablützel begrüsst dieses Eingeständnis, weist aber auf die gravierenden Folgen hin: Sollte nachgewiesen werden, dass diese Versäumnisse ursächlich für die Tragödie waren oder der Einbau des brennbaren Deckenmaterials behördlich bewilligt wurde, haften Gemeinde und Kanton.
Da die Versicherungssummen der Barbetreiber für den immensen Gesamtschaden – der auf mehrere Hundert Millionen Franken geschätzt wird – kaum ausreichen dürften, wird die Staatshaftung zur zentralen Hoffnung für die Opfer.