Stephan Kinzl
„Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden.“ Werner von Siemens
Profil
Bernischer Fürsprecher/ Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV für Haftpflicht- und Versicherungsrecht
geboren: 1964
Fremdsprachen: Englisch, Französisch
„Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus,“ sagt eine alte Redensart. Mit diesem Sprichwort werde ich oft von Rechtssuchenden konfrontiert, wenn es um die Frage geht, ob sich ein Rechtsstreit gegen einen „Gott in Weiss“ überhaupt lohnt. In der Tat war es früher relativ schwierig, genügend Fachärzte zu finden, die Kunstfehler ihrer Berufskollegen auch uns Anwälten gegenüber offiziell als solche identifizieren. Inzwischen hat sich aber auch bei der Aerzteschaft ein neuer Umgang mit Fehlern durchgesetzt und viele sind nicht mehr bereit, bei Fehlern ihrer Kollegen die Augen zu verschliessen und zu verstummen.
Grundlage jedes Arzt- und Spitalhaftungsanspruchs ist eine überzeugende medizinische Beurteilung. Aufgrund jahrelanger Erfahrungen an der Schnittstelle zwischen Medizin und Recht und dank einem breiten Netzwerk von erfahrenen Fachärzten sind wir in der Lage, solche Expertisen in allen medizinischen Disziplinen erstellen zu lassen und hernach zu beurteilen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für Schadensersatz- und Genugtuungsansprüche der Patienten gegen ihre Aerzte und Spitäler gegeben sind.
Liegen die Voraussetzungen vor, machen wir Ihre Ansprüche für Sie geltend und setzen sie durch – in der Regel aussergerichtlich, wenn nötig aber auch auf dem Prozessweg.
Curriculum
2006 – 2017: Partner im Anwaltsbüro Hunziker + Kinzl, Bern
2008: Fachanwalt SAV für Haftpflicht- und Versicherungsrecht
1997- 2005: Mitarbeiter im Anwaltsbüro Hunziker, Bern
1994 – 1996: a.o. Gerichtspräsident des Zivilamtsgerichts und a.o. Untersuchungsrichter des Amtsbezirks Seftigen in Belp/BE
1992 – 1994: Mitarbeiter im Stab eines Departements der Bundesverwaltung in Bern
1992: Anwaltspatent Bern (Fürsprecher)
Hauptstandort: Bern
Spezialgebiete
Seit dem Jahre 1996 ist Fürsprecher Stephan Kinzl spezialisiert im Haftpflicht- und Versicherungsrecht im Bereiche der Personenschäden als Folge von ärztlichen Behandlungsfehlern, fehlerhaften Medizinprodukten, Verkehrs-, Berufs- und Freizeitunfällen. Seine Stärke liegt insbesondere im Bereiche der Schnittstelle zwischen Medizin und Recht, was sich namentlich bei der Einschätzung der gesundheitlichen Einschränkungen und der daraus folgenden Schadensberechnungen und den Schadensverhandlungen in komplexen Haftpflichtfällen auszahlt.
Er verfügt über internationale Kontakte zu Schadenspezialisten im Ausland, was eine professionelle Vertretung von verunfallten bzw. geschädigten Ausländern in der Schweiz ermöglicht.
Engagements
Vertrauensanwalt beim Schweizerischen Patientenschutz SPORechtsberater bei der Rechtsberatungsstelle UP für Unfallopfer und Patienten Mitglied der Fachgruppe Haftpflicht- und Versicherungsrecht des Bernischen Anwaltsverbandes BAV.
Mitgliedschaften
Schweizerischer Patientenschutz SPO
Beratungsstelle für Opferhilfe
Verein Rechtsberatungsstelle für Unfallopfer und Patienten UP
Vereinigung Fachanwälte SAV Haftpflicht und Versicherungsrecht
Bernischer Anwaltsverband BAV/AAB
Schweizerischer Anwaltsverband SAV
Publikationen
- Der neue Art. 60 Abs. 1bis VVG – Direktes Forderungsrecht der geschädigten Person gegen (alle) Haftpflichtversicherungen, Anwaltsrevue 2021 S. 421, Marco Forte / Stephan Kinzl
- BGE141 lll363 und die neue Praxis zur ärztlichen Dokumentationspflicht
TV und digitale Medien
- RSI (Tessiner Fernsehen), Patti chiari, Marcel Weibel, Anwalt schadenanwaelte, Stephan Kinzl. Diagnosi errate, Quando il medico non c’indovina.
- SRF 10vor10, De Puy – Jetzt kommen die Klagen, Stephan Kinzl.
Printmedien und Radio
- NZZ am Sonntag vom 10.4.2022, jede zweite Prothese war schadhaft
- Sonntagszeitung vom 10.4.2022; Berner Seniorin erringt Etappensieg gegen Milliardenkonzern
- NZZ am Sonntag vom 2.12.18: „Milliarden für Hüftpatienten“
- Le Matin Dimanche vom 2.12.18: „Implant-files: les patients suisses cobayes sans défense face à l’industrie des medtechs“
- Blick, vom 13.10.18: „Patienten klagen Aerzte ein“
- Watson, Auch hiesige Patienten von fehlerhaftem J&J-Hüftimplantat betroffen
- Beobachter vom 27.5.15: „Streit um Vermögen der Potentaten“
- Schweiz am Sonntag, 11.8.13: „Erste Schweizer Klage gegen DePuy“
- NZZ am Sonntag, vom 7.4.13, Hüft-Patient erhält acht Millionen Dollar