Arztfehler

Zeige mir jemand einen Arzt, der zu seinem Fehler steht. Und wäre er dazu auch bereit, so würde ihn die Versicherung zurück pfeifen. Eine Fehlerkultur bei Ärzten fehlt. Dies, obschon alle Ärzte und Pflegenden wissen, dass Fehler an der Tagesordnung sind. Schätzungen aufgrund aktueller Studien zufolge sterben jährlich weit mehr als 1’000 Personen als Folge von Fehlern in Schweizer Spitälern. Als Vergleich dazu sind im Jahre 2015 auf Schweizer Strassen 238 Personen tödlich verunglückt.

Gemäss Statistiken der Gutachter- und Schlichtungsstellen der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern sind die Beanstandungen von Patienten, welche infolge ärztlicher Behandlungen schwere vorübergehende oder bleibende Körperschädigungen erlitten etwa 6 mal höher als jene von Angehörigen, welche den Tod ihrer Nächsten nach einem ärztlichen Fehleingriff beanstanden.

Daraus schliessen wir, dass in der Schweiz jährlich insgesamt mehr als 10’000 Patienten schwere Schädigungen oder gar den Tod nach einer ärztlichen Fehlbehandlung beklagen. Das Bundesgericht hatte aber im Jahre 2015 nur gerade 6 Arzt- oder Spitalhaftpflichtfälle zu beurteilen (BGE141 III 363, 02.02.2015 4A 565/201421.10.2015 4A 343/201520.04.2015 4A 648/2014, wobei 2 davon einzig die Frage der genügenden ärztlichen Aufklärung betrafen (13.07.2015 4A 160/2015).

Um erfolgreich Ansprüche gegen die Ärzte, Kliniken und Versicherungen durchzusetzen braucht es ein fundiertes medizinisches Fachwissen und eine Vernetzung mit Fachärzten, welche uns beratend oder gutachterlich zur Seite stehen. Wir verwehren uns auch nicht gegen gemeinsame Begutachtungen oder gegen die gemeinschaftlichen Gutachter-Konsilien (GGK) mit den Versicherungen. Gewisse Vorbehalte haben wir gegenüber der Aussergerichtlichen Gutachterstelle des Ärzteverbandes FMH, fehlt es dort an Transparenz und Mitwirkungsmöglichkeiten. Zudem besteht ein gewisser Verdacht, dass der Ärzteverband in erster Linie seine Mitglieder und nicht die Patienten schützen will.

Im Zentrum steht unser Klient, der geschädigte Patient, der zu seinem Recht kommen und seinen Schaden ersetzt erhalten soll. Unsere Medizinalhaftpflicht-Spezialisten kalkulieren den Schaden und versuchen in Verhandlungen mit der Versicherung eine optimale Lösung zu suchen. Wo nötig erheben wir Prozesse gegen die Ärzte und Kliniken. Wir verfügen über eine spezielle „Klageabteilung“ mit Anwälten, die tagein tagaus Zivilprozesse führen.


Team Arztfehler

Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht
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