Arzneimittel
Arzneimittel bergen eine grosse Gefahr von schwerwiegenden körperlichen Beeinträchtigungen, insbesondere wenn sie falsch appliziert werden oder Kontraindikationen vorliegen. Obschon die sogenannte Packungsbeilage verschiedenste Informationen für den Patienten enthält, darf der Hersteller nicht darauf vertrauen, dass die Packungsbeilage von A bis Z durchgelesen und verstanden wird. Es kommt regelmässig der ärztlichen Verordnung und Aufklärung ein wesentliches Gewicht zu. Der Arzt seinerseits hat sich im Übrigen in der Fachinformation des Herstellers an den Arzt über besondere Risiken zu orientieren.
Im Übrigen durchlaufen Medikamente ein weitläufiges Zulassungsverfahren, bevor sie auf den Markt, bzw. in Verkehr gebracht werden. Leidet ein Patient an schwerwiegenden Folgen oder Nebenwirkungen nach Einnahme eines Medikamentes, so ist die Haftungssituation rasch komplex. Haftet der Arzt, der Hersteller, der Importeur oder gar die Zulassungsbehörde für den Schaden oder hat ihn der Patient selbst zu tragen? Neben den ärztlichen Sorgfaltspflichten, welche durch Standesordnungen (etwa der FMH), kantonale Gesundheitsgesetze oder die Gerichtspraxis definiert werden, gelten für den Hersteller insbesondere die Bestimmungen in der Heilmittelgesetzgebung (Heilmittelgesetz, HMG und Verordnung HMV). Schliesslich finden bei Spitälern kantonales Staatshaftungs- und bei der Swissmedic eidgenössisches Verantwortlichkeitsrecht Anwendung.
Die fehlende Koordination sowie die restriktive Praxis des Bundesgerichts haben dazu geführt, dass etwa das „Yasmin-Opfer“ Céline vor Bundesgericht abblitzte und keinen Schadenersatz vom Pharma Multi Bayer erhielt.
Sowohl die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Ärzten, Herstellern, Importeuren oder Vertreibern von Medikamenten sowie gegenüber der Zulassungsbehörde setzen tiefe Kenntnisse im Bereiche der Pharmakologie und des Rechts, sowie eine grosse Erfahrung im Prozessieren voraus. schadenanwaelte berät Sie gerne, ob im konkreten Fall von Schädigungen durch Medikamenten etwas unternommen werden kann.
Team Heilmittel
Fabian Meyer
Rechtsanwalt