Tages-Anzeiger vom 14. September 2011: „Die IV missachte das Gesetz, kritisieren Zürcher Anwälte“

Theoretische Integration in den Arbeitsmarkt durch Neubegutachtung – Gutachten statt Rente

Kritikpunkt war die anhand eines Einzelfalles aufgezeigte Praxis der IV, eine seit Jahren berentete Frau in ein neues Gutachten zu zwingen, wo, ohne dass sich der Gesundheitszustand wesentlich verbessert hätte, festgestellt wurde, die Versicherte könne wieder arbeiten. RA David Husmann kritisiert diese Pseudo-Integrationspraxis, weil sie sich nicht am tatsächlichen Arbeitsmarkt orientiert sondern sich damit zufrieden gibt zu behaupten, auf einem ausgeglichenen Arbeitsmarkt könne die Versicherte arbeiten. Mit dieser Theorie werden Versicherte zuhauf der der Sozialhilfe überstellt.