Mich überfordert der Papierkram, wer hilft mir?

Wussten Sie, dass bei Körperschäden mit Drittbeteiligung der haftpflichtige Dritte bzw. seine Versicherung – wenigstens dem Grundsatze nach – auch für die Anwalts- und Rechtsvertretungskosten des Geschädigten aufzukommen hat? Genauso wie die Arztkosten durch Versicherungen gedeckt sind, geht die Rechtsprechung davon aus, dass es dem Geschädigten nicht zuzumuten ist, sich selbstständig ohne Hilfe durch das komplexe Gebiet des Versicherungsrechts zu bewegen. Aus diesen Gründen empfiehlt sich bei Unfällen mit langandauernder Arbeitsunfähigkeit auf jeden Fall der Beizug eines spezialisierten Anwalts.

Viele Leute sind ausserdem rechtsschutzversichert, über entsprechende Policen, über Zusatzversicherungen bei der Krankenkasse, als Mitglied bei einem Berufsverband oder einer Gewerkschaft oder über andere Familienmitglieder. Schliesslich gibt es diverse Beratungs- und Opferhilfestellen, welche sie unterstützen oder an die zuständigen Stellen weiter verweisen.