HWS- und Wirbelsäulenverletzungen

HWS- und Wirbelsäulenverletzungen gehören zu den häufigsten Unfallverletzungen, insbesondere bei Strassenverkehr- aber auch bei Freizeitunfällen. 

Oftmals können bildgebend keine Verletzungen dargestellt werden, hingegen werden nicht selten Abnützungserscheinungen trotz Beschwerdefreiheit vor dem Ereignis nachgewiesen. Leider sind in solchen Fällen die versicherungsrechtlichen Probleme vorprogrammiert. Die Versicherungen werden sich bei längerandauernden Beschwerden früher oder später auf den Standpunkt stellen, dass der Unfall nur temporär ursächlich war und ab einem gewissen Zeitpunkt nur noch der Vorzustand die Beschwerden verursacht. Alternativ haben die gesetzlichen Unfallversicherungen die Möglichkeit, den sog. adäquaten oder rechtlichen nach einer gewissen Zeit (oft nach 12-24 Monaten) in Abrede zu stellen (BGE 134 V 109). Das Bundesgericht hat die Voraussetzungen für langfristige Leistungen bei der gesetzlichen Unfallversicherung vor vielen Jahren massiv verschärft. Dies mit der Konsequenz, dass bei bildgebend nicht sichtbaren HWS Traumata kaum noch Rentenleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung gesprochen werden. Bei der IV sind die Leistungsvoraussetzungen allerdings tiefer, weil diese nicht nach den Ursachen der Beschwerden fragt (sog. finale Versicherung). 

Zu berücksichtigen ist stets, dass ein negativer Entscheid der Unfallversicherung oder Invalidenversicherung nicht automatisch bedeutet, dass zivilrechtlich nichts mehr unternommen werden könnte. So sind die Leistungsvoraussetzungen bei privaten Unfallversicherungen oftmals anders definiert. In Haftpflichtkonstellationen gilt zudem der Grundsatz, wonach sich der Schädiger den Gesundheitszustand des Geschädigten nicht aussuchen kann. Es kommen haftpflichtrechtlich somit wesentlich weniger strenge Voraussetzungen zur Anwendung. Entscheidend ist hier die gutachterliche Einschätzung der Beschwerden, der natürlichen Kausalität sowie der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit.

Aus diesen Gründen ist bei andauernden HWS- und Wirbelsäulenbeschwerden nach einem Unfall der Beizug eines spezialisierten Anwalts / einer spezialisierten Anwältin zu empfehlen.

Team HWS- und Wirbelsäulenverletzungen

Martin Hablützel

Martin Hablützel

Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Partner

Rainer Deecke

Rainer Deecke

Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Partner

Silvio Riesen

Silvio Riesen

Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Partner

Ulrich Kurmann

Ulrich Kurmann

Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Partner

Stephanie C. Elms

Stephanie C. Elms

Rechtsanwältin, Partnerin

Stephan Kinzl

Stephan Kinzl

Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Partner