Category

Publikationen

Category

Wenn der Schreibende sich an die Anfangszeit als Anwaltspraktikant im Jahr 2006 erinnert, dann war die Erkenntnis prägend, dass sich Haftpflichtfälle bis zur Erledigung nicht nur Jahre, sondern durchaus auch Jahrzehnte hinziehen können.2 t)er Schreibende hatte die Ehre, während seines Ausbildungsjahres seinen Mentor
Dr. Max Sidler oftmals an Zivilprozesse begleiten zu dürfen, wobei er schnell realisieren musste, dass «Lust und Frust» im Anwaltsberuf sehr nahe beieinander
liegen.
Die Einführung der Schweizerischen Zivilprozessordnung am 1. Januar 2011 stellt
zweifellos die zentrale Neuerung für das Verfahrensrecht der letzten Dekaden dar.
Die Erwartungen, welche in das neue, 26 kantonale Zivilprozessordnungen ablösende Gesetz gelegt wurden, waren gross. Insbesondere die Möglichkeit, mittels
vorsorglicher Beweisführung nach Art. 158 ZPO bspw. ein Gutachten zur Abschätzung der Prozesschancen einholen zu können oder in einem komplexen Personenschadenfall einen «Testballon» mittels einer Teilklage im vereinfachten Ver¬
fahren starten zu können (Art. 243 ZPO), liessen Hoffnungen aufkeimen, in
Zukunft riskante, kostspielige und nicht zuletzt nervenaufreibende Prozesse vermeiden und Haftpflichtfälle angemessener abschliessen zu können. Die anfängliche Euphorie ist allerdings zumindest aus Klägerperspektive- weitgehend verflogen.

Rainer Deecke, Beschwerde Invalidenversicherung – gemischte Methode / Stephanie C. Elms, Einsprache Rückforderung von Ergänzungsleistungen / Kaspar Saner / Nathalie Tuor, Klage Berufliche Vorsorge…