Anina Dalbert / Christian Schliemann / Silvio Riesen, Das schweizerische Produktehaftpflichtrecht im internationalen Kontext, HAVE 2/2021, S. 1ff., Silvio Riesen

Vertreibt ein schweizerisches Unternehmen seine Produkte im Ausland, stellen sich verschiedene Haftungsfragen. Neben den formellen Aspekten wie möglichen Gerichtsständen und anwendbarem Recht beleuchtet der Beitrag die Anspruchsvoraus-setzungen gemäss dem schweizerischen Produk-tehaftpflichtgesetz und zeigt auf, welche Themen im internationalen Kontext von besonderer Bedeu-tung sein können. Nach einem Exkurs ins allgemei-ne Deliktsrecht, das anhand des Beispiels des eng-lischen Common Law dargestellt wird, kommen die Autoren zum Schluss, dass manche Rechtsfrage im Ausland zwar geklärt ist, in der Schweiz aber noch auf (gerichtliche) Beantwortung wartet.

Als Auswirkung der globalisierten Wirtschaft ist der grenzüberschreitende Produktehandel angestiegen. Damit einher gehen Fälle, in denen Produktefehler in internationalen Sachverhalten zu Schäden führen, was sowohl altbekannte, aber auch der spezifischen trans-nationalen Situation geschuldete neue Rechtsprobleme aufwirft, die im Rahmen des Produktehaftungsrechts analysiert werden müssen.1
Die Produktehaftung entstand in Europa weitgehend nicht durch Regulierung, sondern durch die gerichts-geleitete Entwicklung allgemeiner Paradigmen von Vertrag und Delikt. Waren ursprünglich Schadener-satzansprüche auf die vertraglichen Verhältnisse be-schränkt und deliktische Ansprüche ausserhalb der vertraglichen Beziehungen ausgeschlossen, erforderte die Produktehaftung eine Überprüfung dieser Prämis-sen, um den Geschädigten auch in Fällen mangelnder direkter vertraglicher Beziehungen die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Herstel-ler zu ermöglichen.