Behandlungs- und Aufklärungsfehlerhaftung bei der Anwendung von Cytotec (Misoprostol) im Bereich der Geburtshilfe, VersR 2021, 939, Maude Laforge, Gabriela Johannes, Miachel Graf
Zugleich Besprechung des Urteils des LG Berlin v. 2.7.2020 – 6 O 425/12, n.rk., VersR 2021, 973
Das LG Berlin hat in seiner Entscheidung vom 2.7.20201 deutlich gemacht, dass an die
ordnungsgemäße Aufklärung bei der Verwendung des Medikaments Cytotec2 (Misoprostol) zur Geburtseinleitung hohe Anforderungen zu stellen sind und dass bei der Anwendung eines Arzneimittels außerhalb des durch die Arzneimittelbehörden zugelassenen Gebrauchs auch über diese Verwendung im Off-Label-Use dezidiert aufgeklärt werden muss.