Der neue Art. 60 Abs. 1bis VVG – Direktes Forderungsrecht der geschädigten Person gegen (alle) Haftpflichtversicherungen, Anwaltsrevue 2021 S. 421, Marco Forte / Stephan Kinzl
Der Erstunterzeichnete hat zusammen mit RA Silvio Riesen in der «Anwaltsrevu e» 10/2016, S. 437 ff., die Praxis zum Verfahren bei «Streitigkeiten aus Krankentaggeldversicherungen nach VVG», das seit Inkrafttreten der ZPO eidgenössisch geregelt ist, aufgezeigt. Im vorliegenden Beitrag soll die seither ergangene, verhältnismässig umfangreiche Praxis des Bundesgerichts sowie (auszugsweise) die Literatur zu diesem Verfahren dargestellt und in einen Gesamtzusammenhang gestellt werden.
Obwohl die Frage, was nun alles als «Streitigkeit aus Zusatzvessichenuugen zur sozialen Krankenversicherung» zu qualifizieren ist, noch nicht restlos geklärt ist, geht es weit überwiegend um Forderungen aus Krankentaggeldversicherungen nach VVa. Wegen der grossen Verbreitung von Krankentaggeldversicherungen, der zunehmenden «Verhärtung der Fronten» zwischen Versicherten und Versicherungen und dem meistens nur zweistufigen Instanzenzug konnte sich in den seit Inkrafttreten der Verfahrensfragen bilden.