Soluna Girón im Beobachter vom 13.4.2023 «Zweitklassen-Justiz, Wie Armen der Zugang zum Recht erschwert wird»

13. April 2023

Auch Arme können vor Gericht gehen. Möglich machen das vom Staat bezahlte Anwälte. Nur: Die werden immer schlechter entlöhnt.

Die Bundesverfassung legt es fest: Alle sollen sich gegen Ungerechtigkeiten wehren können – auch wenn sie finanziell nicht auf Rosen gebettet sind. Darum bezahlen die Kantone Anwältinnen und Anwälte, die Mittellose nach bestem Wissen und Gewissen vor Justitia vertreten. Sofern man sie denn lässt.

Der Zürcher Schadenanwalt Soluna Girón erlebt es oft anders: Wenn die Gerichte die Entschädigung der unentgeltlichen Rechtsbeistände so stark kürzen, dann «bleibt einem nur die Wahl, entweder gratis zu arbeiten – oder schludrig». Letzteres macht den hehren Verfassungsgrundsatz zur hohlen Phrase. Für Girón «höchst bedenklich».

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