Südostschweiz – Neben dem Eternit-Werk in Niederurnen aufgewachsen: Asbestfall ist nicht verjährt
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Schweiz erneut in einem Asbestfall verurteilt. Dieser geht zurück ans Glarner Kantonsgericht.
Die Krankheit brach bei Marcel Jann wie in anderen Fällen erst nach Ablauf der früher geltenden absoluten Verjährungsfrist von zehn Jahren aus. Heute beträgt sie 20 Jahre. Der Erkrankte konnte noch selbst eine Strafanzeige wegen schwerer Körperverletzung einreichen. Im Jahr 2006 starb er jedoch während des laufenden Verfahrens.
Marcel Jann lebte in seiner Kindheit von 1961 bis 1972 in unmittelbarer Nähe des Eternit-Fabrikgeländes in Niederurnen in einem Haus, das der Eternit gehörte. Seine Ehefrau und sein Sohn führten die Sache nach seinem Tod weiter und verlangten auf dem zivilrechtlichen Weg eine Genugtuung von der Eternit AG, zwei Söhnen des früheren Firmenbesitzers und den SBB. Das Bundesgericht wies ihre Forderung im November 2019 mit Verweis auf die Verjährung ab. Die Lausanner Richter hatten die Revision des Verjährungsrechts abgewartet. Das Verfahren stand allein deshalb viereinhalb Jahre still.
Schädiger über Opfer gestellt
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Schweiz wegen Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren verurteilt. Er hat der Witwe und ihrem Sohn eine Genugtuung von 20’800 Franken zugesprochen. Der Gerichtshof schreibt in seinem Entscheid, es gebe keine wissenschaftlich anerkannte maximale Latenzzeit zwischen der Asbestexposition und dem Auftreten von Krebs. Es könne 15 bis 45 Jahre oder noch länger dauern, bis die Krankheit ausbreche. Dieser Umstand muss gemäss EGMR bei der Bemessung der Verjährungsfrist berücksichtigt werden.
Im vorliegenden Fall sei das nicht geschehen. Die Schweizer Justiz sei davon ausgegangen, die Verjährungsfrist habe mit der letzten Asbest-Exposition im Jahr 1972 zu laufen begonnen. Der Erkrankte habe damit keinerlei Möglichkeit gehabt, fristgerecht zu handeln.
Darüber hinaus kritisiert der Gerichtshof, dass die Schweizer Justiz der Rechtssicherheit der für den Schaden verantwortlichen Personen mehr Gewicht beigemessen habe, als dem Recht der Opfer auf Beurteilung ihrer Sache durch ein Gericht. Zudem hat der EGMR die Schweiz wegen der langen Verfahrensdauer verurteilt. Das Glarner Kantonsgericht wird den Fall von Marcel Jann erneut beurteilen müssen. (sda/gos)