Tag

News

Browsing

Das Regionalgericht Bern-Mittelland sprach den Chirurgen wegen versuchter schwerer Körperverletzung schuldig und sprach eine bedingte Freiheitsstrafe von 17 Monaten aus. Der Gerichtspräsident fand deutliche Worte: Der Arzt habe die Risiken gekannt, diese jedoch gegenüber den Patientinnen verschwiegen. Dem Chirurgen sei das persönliche Interesse wichtiger gewesen, als das Wohlbefinden der Patienten. «Das ist das Gegenteil von dem, was man von einem fürsorglichen Arzt erwarte.», so der Gerichtspräsident.

Der Tagi berichtete am 30.1.2026 über einen tragischen Verkehrsunfall. Eine 83-Jährige verlor dabei ihr Leben, als sie den Fussgängerstreifen überqueren wollte. Dabei übersah ein fehlbarer Autolenker die Fussgängerin, weil er im Zeitpunkt des Unfalls eine SMS schrieb. Zwar bestätigte das Bezirksgericht Horgen die Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung, bestrafte den Täter allerdings nur mit einer bedingten Geldstrafe und einer Busse von Fr. 1’000. Der Tagi fragt zu Recht, ob Fr. 1’000 Busse für ein Menschenleben gerecht sind. Martin Hablützel dazu: «Für die Angehörigen eines Opfers ist das ein zweiter Schlag in das Gesicht.» Es handle sich nicht um ein Kavaliersdelikt, eine so milde Strafe verfehle letztlich auch den präventiven Charakter.

Am 27.1.2026 wurde vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland in einem Mammutprozess über den Fall des bekannten Berner Wirbelsäulenchirurgen verhandelt. Ihm wird vorgeworfen, fehlerhafte Implantate bei sieben Patienten eingesetzt zu haben, die zuvor bei Tierversuchen versagt hatten und deren Zulassung von der amerikanischen FDA (Food and Drug Administration) verweigert wurde. Sieben Stunden dauerte das Plädoyer der Verteidigerin, die neben einem Freispruch eine Genugtuung von Fr. 56’000 und Schadenersatz von Fr. 862’000 forderte. Privatklägervertreter Stephan Kinzl fasste sich kürzer und plädierte drei Stunden. Die Patienten seien «faktisch zu Versuchstieren

Keine Lust mehr auf Wirtschaftskanzlei oder Grosskonzern? Bei uns vertreten Sie die kleine Frau/den kleinen Mann nach Unfall oder Krankheit gegenüber den grossen Versicherungsgesellschaften oder Haftpflichtigen – ganz im Sinne von David/Davida gegen Goliath. Wir sind mit rund 20 Anwältinnen und Anwälten zwar die grösste Anwaltskanzlei auf dem Gebiet des Haftpflicht- und Versicherungsrechts in der Schweiz, aber im Umgang trotzdem unkompliziert und familiär geblieben.

Martin Hablützel im Beobachter vom 17.1.2026: Die Unsicherheiten bezüglich der rechtlichen Aufarbeitung der Brandkatastrophe in Crans Montana dürfen nicht zulasten der Opfer gehen. Insbesondere sei eine Koordinierung notwendig, damit nicht nun ein «Windhundrennen» unter den Betroffenen losgehe mit dem Ziel, die beschränkte Versicherungssumme zu sichern. Es brauche hier eine Koordination des Bundes, so Martin Hablützel

Es ist kein Geheimnis, dass die Schweiz bei der Höhe der #Genugtuung im Vergleich zu den europäischen Nachbarstaaten krass hinterherhinkt. Die Basisgenugtuung für Angehörige verstorbener Kinder beträgt Fr. 30’000. In Italien sind die Summen fünf- bis zehnmal höher, so Martin Hablützel in der NZZ vom 11.1.2026. Unter Berücksichtigung der Kaufkraft sei der Unterschied sogar noch markanter.