Unfälle im Ausland

Unfälle im Ausland sind oft äusserst belastend. Häufig bestehen sprachliche Barrieren und man muss als Fremder für sein Recht doppelt kämpfen. So kann es bereits schwierig sein, die Polizei an die Unfallstelle zu rufen und man hat keine Kontrolle, was rapportiert wird. Nach schweren Unfällen liegt man in einem fremden Spital und möchte so rasch als möglich in die Schweiz zurückgeführt werden. Einmal zuhause realisiert man, dass einem die Angaben über den Unfallverursacher, die Polizeistelle oder Zeugen fehlen..

Immerhin ist der Opferschutz innerhalb von Europa in den letzten Jahren verstärkt worden und so hat man bei Verkehrsunfällen die Möglichkeit, im eigenen Land einen Ansprechpartner, den sogenannten Schadenregulierer, zu belangen, der den Fall für die ausländische Versicherung regeln muss. Weigert sich dieser, eine faire Offerte zu unterbreiten, so kann die Versicherung in der Schweiz eingeklagt werden. Dem Grundsatz des locus delicti folgend, findet in der Regel aber das (ausländische) Recht des Unfallortes Anwendung.

Da hilft uns unser Spezialwissen nicht weiter. Vielmehr steht uns für die professionelle Bearbeitung solcher Fälle ein Netz von Anwälten in allen Herren Ländern Europas und in Übersee zur Verfügung. Der geschäftsführende Partner von schadenanwaelte Fachanwalt Martin Hablützel ist Vorstandsmitglied und Delegierter der Schweiz bei peopil (pan european Organisation of personal injury lawyers) und verfügt deshalb über persönliche Kontakte zu den erfahrensten Personenschaden-Anwälten in ganz Europa. Damit können wir garantieren, dass die Schadenersatzansprüche in jenem Land oder vor dem Gericht beansprucht werden, welches die grosszügigste Regelung vorsieht. Denn, die verschiedenen Rechts- und Schadensysteme können unterschiedlicher nicht sein.

Gleichzeitig sind wir auch die Ansprechpartner für Anwälte, deren Klienten in der Schweiz verunfallt sind. Ihnen legen wir die in der Schweiz geltende Rechtslage dar, wir helfen ihnen bei der Beweisführung, bei der Schadenkalkulation, bei den Verhandlungen mit den Schweizer Versicherungen oder wir führen für die ausländische Klientschaft Prozesse vor den Zivil- oder Strafgerichten in der gesamten deutschsprachigen Schweiz. Zudem stehen uns Korrespondenzanwälte in der französich- und italienischsprachigen Schweiz zur Verfügung.

Schliesslich halten verschiedene Anwälte von schadenanwaelte Vorträge im grenzüberschreitenden Personenschadenrecht und wir arbeiten an verschiedenen einschlägigen Publikationen mit. Zögern Sie nicht, uns Ihren Fall zu schildern.


Team Unfälle im Ausland

Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Partner

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