Schweizerischer Beobachter, 6/2011; „Ein Wunder, dass sie lebt“

Siebenjähriges Mädchen von zusammenbrechender Holz-Stromüberführung beinahe erschlagen und schwer verletzt.

Laura, ein siebenjähriges Mädchen, wird beim Spielen von einer zusammenbrechenden provisorischen Stromkabelüberführung getroffen und schwer verletzt. Die Haftpflichtversicherung des Bauunternehmers will nicht für den Schaden aufkommen. Schadenanwaelte.ch haben den Fall eingeklagt (Prozess hängig).

RA David Husmann kritisiert die Haltung der Versicherung, in einem so schweren Fall von mutmasslicher Werkeigentümerhaftung die Haftung zu bestreiten und Laura sowie deren Eltern in einen kostspieligen Prozess zu zwingen.